Auszug - Bebauungsplan 22.55.09 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum - sowie Bebauungsplan 22.55.10 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.01 - Gewerbegebiet Herrenholz Süd - Aufstellungsbeschlüsse (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/02218 Bebauungsplan 22.55.09 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum - sowie
Bebauungsplan 22.55.10 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.01 - Gewerbegebiet Herrenholz Süd -
Aufstellungsbeschlüsse (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. BodenBezüglich:
VO/2014/02162
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Geweke spricht das Innenstadt Monitoring von 2014 an, bei dem der Bauausschuss sich gegen eine Erweiterung ausgesprochen hatte und es auch der Auftrag vom Bund und vom Land sei, die Innenstädte zu stärken

Frau Geweke spricht die Vorlage von 2014 zum Einzelhandelsmonitoring für die Lübecker Innenstadt an, zu der der Bauausschuss sich gegen eine Erweiterung des Einkaufszentrum Citti-Park ausgesprochen hatte. Auch sei es gesetzlicher Auftrag vom Bund und vom Land , die Innenstädte zu stärken. Die hier geplante Erweiterung hat dem entgegen eine Schwächung der Innenstadt zur Folge, zumal die zusätzlichen Auswirkungen des LUV-Centers auf die Innenstadt mit 4% Umsatzrückgang nicht in dieses Gutachten eingerechnet worden seien.

Frau Geweke stellt den Antrag dieser Vorlage nicht zuzustimmen.

 

Frau Friedrichsen spricht die in der Begründung auf der Seite 5/7, unter Punkt 4 „Ziele und Zwecke der Planung“ genannten aktuell auslaufende Mietverträge an. Hierzu habe sie den Hinweis bei BOC gesehen, dass der Fahrradhandel noch bis 2018 dort ansässig bleiben werde, was ihrer Meinung nach nicht unbedingt als aktuell auslaufender Mietvertrag zu betrachten sei.

Weiterhin möchte sie wissen, wo sich in dem Diagramm auf Seite 5/7 die für das Warenhaus angesprochenen 30% und 70% befänden.

Frau Belchhaus erläutert die vom Vorhabenträger gewünschte Zulassung von frei disponierbaren zentrenrelevanten Verkaufsflächen auf 2700 m² im Citti-Markt, welche in der Abbildung auf der folgenden Seite (6/7) dargestellt seien. Es solle geprüft werden, ob und wie die zentrenrelevanten Sortimente auf 2700 m² frei vergeben werden können. Es muss somit untersucht werden, ob diese entweder noch On Top verträglich seien oder ob die zulässigen zentrenrelevanten sortimentsbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen um eine Menge „x“ reduziert werden müssten, um einen Puffer für die gewünschte Flexibilität im Citti-Markt zu ermöglichen. Dies ist ein noch im weiteren Verfahren zu prüfendes Thema, wie es auch unter 6.2 (Seite 7/7) erläutert sei.

Herr Schröder ergänzt, dass es im Bezug auf den Auszug von BOC auch einer gewissen Vorlaufzeit bedürfe.

 

Herr Quirder möchte wissen, ob das Diagramm auf der Seite 6/7 den momentanen Bestand des Hauses wiedergäbe und man die Sortimente nur flexibler einsetzen wolle.

Frau Belchhaus bestätigt dies und erklärt weiter, dass die im November 2013 festgelegte Verkaufsobergrenzen für den gesamten Citti-Park gelten, so dass der Citti-Markt selber mit den vorhandenen zulässigen Sortimenten in den übrigen Geschäften abgleichen müsse.

 

Herr Lötsch stellt fest, dass es sich hierbei nur um eine Verschiebung handele und die Verkaufsflächen insgesamt nicht mehr werden würden, sondern nur eine flexiblere Handhabung gewünscht sei.

Herr Lötsch stellt den Antrag, von der Verwaltung eine Auflistung zu bekommen, wie sich die Sortimente und Höchstgrenzen über die Jahre durch die verschiedensten B-Pläne im B-Plangebiet geändert haben.

 

Herr Quirder ergänzt diesen Antrag dadurch, dass er von der Verwaltung dargestellt haben möchte, was in den einzelnen Änderungen für Auflagen beschlossen wurden, wie diese bisher von Citti umgesetzt wurden und wie dies überprüft worden sei.

 

Herr Stolzenberg spricht die vor einem Jahr vom Bauausschuss, mit 12:2 Stimmen beschlossene Ergänzung zur Vorlage des Einzelhandelmonitorings an, demnach bis 2017 keine zusätzlichen zentrenrelevanten Verkaufsflächen außerhalb der Innenstadt zugelassen werden sollen, welche auch von der Bürgerschaft in modifizierter Form beschlossen wurde. In dieser hier zur Rede stehenden Vorlage gehe es um eine Verschiebung von 1300 m² Verkaufsfläche und um eine flexiblere Handhabung verschiedenster Sortimente. Eine Zustimmung dieser Änderungen würde dem Standort eine erhöhte Attraktivität einbringen. Herr Stolzenberg schlägt vor, den Gutachter in den Bauausschuss einzuladen, um dann die bestehenden Fragen beantwortet zu bekommen.

Weiterhin moniert Herr Stolzenberg, die jetzt schon „abgehängte“ Innenstadt in Bezug auf das Sortiment Spielwaren. Eine zusätzliche Erhöhung dieses Sortiments um 1000 m² verstärke diesen Trend.

Herr Stolzenberg stellt den Antrag diese Vorlage zu vertagen und den Gutachter des beigefügten Gutachtens in den Bauausschuss einzuladen.

 

Herr Howe sieht die Argumentation von Herr Stolzenberg ähnlich und wäre auch für eine Vertagung, bis die von Herrn Lötsch und Herrn Quirder gestellten Anträge von der Verwaltung abgearbeitet seien.

 

Herr Freitag erläutert, dass die Grundvoraussetzungen erfüllt seien müssten, bevor es zu einer Zustimmung der Vorlage kommen könne. Diese wären seiner Meinung nach folgende:

Eine Verlagerung des Fahrradhandels auf die Lohmühle (wie im Gutachten beschrieben) sei nicht Teil des Beschlusses und sei ausgeschlossen, da es dort dafür kein Baurecht gäbe. Die Flächen von Genin-Süd sollen als Einzelhandelsflächen nicht mehr berücksichtigt werden, in dem der bestehende B-Plan dahingehend geändert werde.

Herr Freitag führt weiter aus, dass die weiteren Ergebnisse im Satzungsbeschluss beschlossen werden müssten.

Herr Freitag stellt den Antrag, dass vor dem Auslegungsbeschluss im Gewerbegebiet Herrenholz muss es einen Aufstellungsbeschluss für Genin/Süd geben (Änderung gemäß Bauausschuss am 16.02.2015).

 

Frau Geweke möchte wissen, ob bekannt sei, welche Geschäfte sich im Citti-Park ansiedeln werden., Die Vergrößerung der Verkaufsfläche für Bekleidung von ca. 3000m² auf 8200m² sei vor einem Jahr beschlossen worden, aber bislang noch nicht umgesetzt.

Herr Schröder erläutert, dass nur Sortimente festgelegt werden und keine Firmen.

Frau Geweke ergänzt, dass sich z.B. H&M im Citti-Park ansiedeln könne und dabei einen der beiden Standorte in der Innenstadt aufgäbe. Für das Herder-Center hätte dies ihrer Meinung nach dramatische Folgen.

 

Herr Stüttgen regte an, die maximalen Quadratmeterzahlen der einzelnen Sortimente festzulegen.

 

Herr Rathcke sieht die Diskussion um die Innenstadt als schwer verstehbar an. Seiner Meinung nach dürfe man die Attraktivität der Innenstadt nicht nur auf die vorhandenen Sortimente reduzieren. Auch  bei einer Betrachtung der Konkurrenz auf der grünen Wiese, müsse man den zunehmenden Internethandel mitbetrachten. Demzufolge müsse die Innenstadt eines Oberzentrums neu definiert werden.

Herr Howe sieht die oben angesprochenen Konkurrenz, aber auch, dass die Innenstadt das Herz von Lübeck sei, in dem man die Leerstände nicht zulassen solle.

 

Herr Stolzenberg betont die ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die Einzelhändler in der Innenstadt und der auf der grünen Wiese. Die Kunden der Einzelhändler in der Innenstadt müssten hohe Parkgebühren in Kauf nehmen und haben weite Wege zu den Geschäften. Auch müssen die Einzelhändler in der Innenstadt strengere Auflagen zur Außenwerbung beachten. Alle diese Regeln gelten z.B. bei Citti nicht und ziehen daher eine Ungleichbehandlung mit sich, so dass kein fairer Wettbewerb gegeben sei.

 

Herr Stolzenberg erwähnt weiterhin, dass sich die Vorhabenträger darauf verlassen müssen, was bereits als Ziel im Aufstellungsbeschluss beschlossen wurde.

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass es zwischen dem Aufstellung- und dem Satzungsbeschluss auch noch eine Auslegung gäbe und dass es den Ausschussmitgliedern vorbehalten sei, im weiteren Verfahren die Inhalte zu ändern bzw. das weitere Verfahren zu stoppen.

 

Herr Prieur stellt fest, dass es bei Diskussionen zwischen den Geschäften auf der Altstadtinsel und denen außerhalb auch immer positive Aspekte für die Innenstadt gäbe. Hier entscheidet letztendlich der Kunde über den Erfolg bzw. Misserfolg.

 

Herr Lötsch fasst noch einmal die gestellten Anträge zusammen:

 

1) Frau Gewekes Antrag dieser Vorlage nicht zuzustimmen, wird von ihr auf Bitte von Herrn Lötsch zurückgenommen.

 

2) Antrag von Herrn Stolzenberg und Herrn Howe um Vertagung der Vorlage und Einladung des Gutachters in den Bauausschuss.

 

3) Antrag von Herrn Freitag: Vor dem Auslegungsbeschluss im Gewerbegebiet Herrenholz muss es einen Aufstellungsbeschluss für Genin/Süd geben (Änderung gemäß Bauausschuss vom 16.02.2015).

 

4) Anträge auf folgende Ergänzung der Vorlage der CDU und SPD Fraktionen:

Von der Verwaltung ist spätestens vor der Beratung über den Auslegungsbeschluss eine Auflistung vorzulegen, aus der hervorgehe, wie sich die Sortimente und Höchstgrenzen über die Jahre durch die verschiedenen B-Pläne im B-Plangebiet geändert haben und welche Auflagen jeweils beschlossen wurden und wie diese bisher von Citti umgesetzt wurden.

 

Herr Quirder bittet für eine Beratung, um eine Unterbrechung.

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung (17:00 Uhr).

 

 

 

Der Vorsitzende setzt die Sitzung - nach einer Beratungspause (17:10 Uhr) - wieder fort.

 

 

Frau Friedrichsen befindet sich noch nicht an ihrem Platz.

 

 

Herr Freitag erwähnt, dass die CDU-Fraktion auf Grundlage der Ergebnisse der weiteren Prüfungen entscheiden werde, ob Inhalte im weiteren Verfahren noch geändert oder das Verfahren gestoppt werden müsse.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Stolzenberg und Herrn Howe abstimmen (Nr. 2).

Abstimmungsergebnis (13 Bauausschussmitglieder anwesend):

Für eine Vertagung:                            4 Stimmen

Gegen eine Vertagung:              9 Stimmen

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Stolzenberg und Herrn Howe mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Freitag abstimmen (Nr. 3).

Abstimmungsergebnis (13 Bauausschussmitglieder anwesend):

Für die Ergänzung:                            12 Stimmen

Gegen die Ergänzung:              1 Stimme

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag von Herrn Freitag mehrheitlich zu.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag der CDU und SPD Fraktionen abstimmen (Nr. 4).

Abstimmungsergebnis (13 Bauausschussmitglieder anwesend):

Für die Ergänzung:                            12 Stimmen

Enthaltung:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss stimmt der Ergänzung der CDU und SPD Fraktionen einstimmig zu.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage mit den beschlossenen Ergänzungen abstimmen.

Abstimmungsergebnis (13 Bauausschussmitglieder anwesend):

Für die Vorlage mit den Ergänzungen:                            8 Stimmen

Gegen die Vorlage mit den Ergänzungen:                            4 Stimmen

Enthaltung:                                                                                    1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage mit den Ergänzungen mehrheitlich.

 

 

Frau Friedrichsen ist wieder anwesend.

Beschluss:

Beschluss:

1.              Für das Grundstück des Einkaufszentrums CITTI-Park, gelegen an der Straße Herrenholz 14 und im beiliegenden Übersichtplan (Anlage 1) dargestellt, wird der Bebauungsplan 22.55.09 – Änderung des Bebauungsplans 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum - aufgestellt. Zudem wird für das Grundstück Herrenholz 6, ebenfalls dargestellt im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) der Bebauungsplan 22.55.10 - Änderung des Bebauungsplans 22.55.01 – Gewerbegebiet Herrenholz Süd - aufgestellt. Beide Bebauungspläne werden als Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

              Mit der Aufstellung der Bebauungspläne sollen durch die Reduzierung von Verkaufsflächen am Standort Herrenholz 6 zusätzliche Verkaufsflächen für das Einkaufszentrum CITTI-Park ermöglicht werden sowie die zulässigen Verkaufsflächen für bestimmte Sortimente im Einkaufszentrum geändert werden.

2.              Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.