Auszug - Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 09.29.00 - Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee Hier: Osterweide 11-13, Umbau und Umnutzung eines ehemaligen Fachmarktes (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/02204 Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 09.29.00 - Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee
Hier: Osterweide 11-13, Umbau und Umnutzung eines ehemaligen Fachmarktes (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Pluschkell möchte wissen, ob mit der Realisierung dieses B-Planes, die Sondernutzung des in der Vergangenheit lange diskutierten Gewerbes, in Frage gestellt würde

Herr Pluschkell möchte wissen, ob mit der Realisierung dieses Vorhabens, die Sondernutzung des in der Vergangenheit lange diskutierten Gewerbes, in Frage gestellt würde.

Herr Schröder verweist darauf, dass es sich dabei um ein anderes Grundstück handele, welches von dieser Maßnahme nicht betroffen sei. Jedoch gilt für den gesamten Bereich die Veränderungssperre.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob der geplante Fußweg zum Bahnhaltepunkt mit dieser Planung in Verbindung stehe.

Herr Schröder erläutert, dass sich dieser auf der anderen Straßenseite der Ratzeburger Allee, bei dem neu geplanten Drogeriemarkt befinden werde.

Herr Lötsch möchte weiterhin wissen, ob sich zwei Drogeriefachmärkte in diesem Gebiet mit dem Zentrenkonzept der Hansestadt Lübeck decken.

Herr Schröder bestätigt, dass dies nach der Klassifizierung „Stadtteilzentrum“ möglich sei.

 

Herr Freitag hinterfragt, was dort vorher genehmigt war (aktuelle Nutzung) und wie weit der Sachstand der Verwaltung hinsichtlich der oben angesprochenen Sondernutzung sei.

Herr Schröder erklärt, dass das Gebäude derzeit leer stehe. Als letzte Nutzung war dort ein Lebensmittel-Fachmarkt ansässig. Geplant sei nun eine zweigliedrige Nutzung (Bekleidungs- und Drogerie-Fachmarkt). Auch die beantragte Größenordnung von 700m² für den Drogeriemarkt sei dort verträglich. Der B-Plan befände sich derzeit in der Aufstellung, ggf. müsse man die Veränderungssperre verlängern.

 

Herr Prieur verweist auf die festgelegte ergebnisoffene Prüfung bezüglich des „störenden“ Gewerbebetriebes, was Herr Schröder ihm auch bestätigt.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            14 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.

Beschluss:

Beschluss:

Für den beantragten Umbau und die Umnutzung des zz. leerstehenden ehemaligen Fachmarktes an der Osterweide 11-13 zu Gunsten eines Drogeriefachmarktes mit knapp 700 m² Verkaufsfläche (VK) und ein Bekleidungsfachmarktes mit rd. 450 m² VK (Bauantrag Az.: 2673/2014, eingegangen am 04.12.2014) wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 09.29.00 – Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee – beschlossen.