Auszug - Bebauungsplan 22.55.09 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum - sowie Bebauungsplan 22.55.10 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.01 - Gewerbegebiet Herrenholz Süd - Aufstellungsbeschlüsse (5.610)  

11. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 3.1.1
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 12.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2014/02218 Bebauungsplan 22.55.09 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum - sowie
Bebauungsplan 22.55.10 - Änderung des Bebauungsplanes 22.55.01 - Gewerbegebiet Herrenholz Süd -
Aufstellungsbeschlüsse (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. BodenBezüglich:
VO/2014/02162
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

1

Herr Senator Schindler weist darauf hin, dass für die Erstellung der Vorlage der Fachbereich Planen und Bauen verantwortlich ist und Herr Schröder, Bereich Standplanung, sowie Herr Böhm vom Büro Dr. Lademann & Partner eingeladen wurden, um eventuelle Fragen zu beantworten.

 

Fragen von Herrn Fürter zum Wechsel des CB-Modemarktes in den Citti-Park sowie zur Ansiedlung eines Ärztezentrums werden von Herrn Schröder beantwortet. Fragen von Herrn Ramcke und Herrn Scholz zur Sortimentsentwicklung beantworten Herr Böhm und Herr Schröder. Herr Schröder weist darauf hin, dass es erst einmal nur um die  Einleitung von B-Plan-Änderungsverfahren geht. Herr Schindler weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass hier der Bauausschuss das zuständige Entscheidungsgremium ist.

Zu einer Frage von Herrn Fürter, wie der Einzelhandel die Planungen beurteilt, spricht Frau Kempke. Sie wirft die Frage auf, aus welchem Grunde der Standort Citti-Park noch weiter attraktiviert werden soll, schließlich ist dieser Standort bereits zum jetzigen Zeitpunkt sehr attraktiv. Hierzu spricht Herr Böhm.

 

Herr Schindler teilt im Zusammenhang mit der Attraktivität der Innenstadt mit, dass in das Erdgeschoss des ehemaligen C & A-Gebäudes Einzelhandel einziehen und für das übrige Gebäude die Möglichkeit des studentischen Wohnens geprüft wird. Beides stelle ein bedeutendes Signal für die Innenstadt dar.

 

Herr Schröder spricht zur Einordnung des Standortes Citti-Park als Sonderstandort von regionaler Bedeutung, der nach dieser Einstufung im Zentrenkonzept ebenso wie der Innenstadt-Standort weiter zu entwickeln ist. Eine Frage von Herrn Krause zur Umsatzentwicklung wird von Herrn Böhm beantwortet. Hierzu spricht Herr Hundertmark.

Frau Kempke spricht zum Wegfall von Einzelhandelsflächen im ehemaligen C & A-Gebäude. Herr Ramcke schließt sich dieser Frage an. Herr Reinhardt spricht zur allgemeinen Entwicklung des Einzelhandels und beurteilt diese – auch für den Bereich der Altstadt – als positiv.

An einer weiteren umfangreichen Diskussion beteiligen sich Frau Mittelstein, Herr Böhm, Herr Scholz, Herr Krause, Frau Kempke, Herr Hundertmark, Herr Ramcke, Herr Simon und Herr Dr. Eymer.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.              Für das Grundstück des Einkaufszentrums CITTI-Park, gelegen an der Straße Herrenholz 14 und im beiliegenden Übersichtplan (Anlage 1) dargestellt, wird der Bebauungsplan 22.55.09 – Änderung des Bebauungsplans 22.55.08 - Herrenholz Einkaufszentrum - aufgestellt. Zudem wird für das Grundstück Herrenholz 6, ebenfalls dargestellt im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) der Bebauungsplan 22.55.10 - Änderung des Bebauungsplans 22.55.01 – Gewerbegebiet Herrenholz Süd - aufgestellt. Beide Bebauungspläne werden als Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

              Mit der Aufstellung der Bebauungspläne sollen durch die Reduzierung von Verkaufsflächen am Standort Herrenholz 6 zusätzliche Verkaufsflächen für das Einkaufszentrum CITTI-Park ermöglicht werden sowie die zulässigen Verkaufsflächen für bestimmte Sortimente im Einkaufszentrum geändert werden.

2.              Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für

den „Kurbetrieb Travemünde (KBT)“ beschließt

einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis

zu nehmen.