Auszug - Vorbereitende Untersuchung Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/02153 Vorbereitende Untersuchung Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stüttgen möchte wissen, wie die Umrisse des Gebietes zu Stande kommen

Herr Stüttgen möchte wissen, wie die Umrisse des Gebietes zu Stande kommen.

Herr Schröder begründet dies mit einem langen Abstimmungsprozess mit dem Land.

Herr Senator Boden erklärt, dass der Umgriff des Untersuchungsgebietes die bisherige Förderkulisse des Städtebauförderprogramms Sanierung und Entwicklung ergänze und sagt zu, diese Zeichnung dem Protokoll beizufügen (siehe Anlage).

 

Herr Rosenbohm möchte wissen, ob es Flächen auf der Altstadtinsel gäbe, die nicht Sanierungsgebiet seien.

Herr Senator Boden führt aus, dass die relevanten Gebiete abgedeckt seien (Anmerkung im Nachgang: Es verbleiben kleinere Teilflächen, die nicht abgedeckt werden können, siehe beiliegenden Übersichtsplan – siehe Anlage).

 

Herr Stolzenberg spricht die Clemensstraße an und verweist auf eine durch die Stadtplanung zugesagte Prüfung, ob dies Sanierungsgebiet sei.

Herr Stolzenberg fragt nach, ob die Clemensstraße durch die neue Förderkulisse zu einem Sanierungsgebiet werden könne. (Änderung gemäß TOP 1.3 – BA 19.01.2015).

Herr Senator Boden sagt diese Prüfung zu (Ergänzung: Die Clemensstraße ist und war bislang kein Sanierungsgebiet.

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, wie die Förderung in diesem Gebiet aussehe, was Herr Senator Boden ihm erläutert.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            12 von 12 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Vorlage einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Beschluss:

Beschluss:

Für den in der Anlage in Text und Zeichnung dargestellten Geltungsbereich werden im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Städtebaulicher Denkmalschutz“ vorbereitende Untersuchungen nach BauGB eingeleitet. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.1 - Abschluss_SE_Fördergebiete_2014-10-14 (1847 KB)