Auszug - Bebauungsplan 27.52.02 ? Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) ? Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss (5.610)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 01.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/02114 Bebauungsplan 27.52.02 ? Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) ?
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stüttgen möchte wissen, warum beim ursprünglichen B-Plan 01 von einem vorhabenbezogenen B-Plan die Rede sei und bei dieser Änderung (02) nicht mehr

Herr Stüttgen möchte wissen, warum beim ursprünglichen B-Plan 27.52.01 von einem vorhabenbezogenen B-Plan die Rede sei und beim Änderungsbebauungsplan 27.52.02 nicht mehr.

Herr Bresch erläutert, dass der Ursprungsbebauungsplan für IKEA ein vorhabenbezogener B-Plan mit einer Durchführungsverpflichtung war. Die Änderung dieses vorhabenbezogenen B-Plans erfolge nunmehr durch eine einfache Änderungssatzung, nicht durch einen neuen vorhabenbezogenen B-Plan.

 

Frau Geweke hinterfragt die Setzung der Klammern auf der Seite 13 unter „Satzungsbeschluss“.

Herr Bresch merkt an, dass die geschlossene Klammer richtigerweise hinter dem Wort „nicht“ stehe, denn die Bedenken seien bezüglich der nach Auffassung der Hansestadt Lübeck hinreichenden Würdigung des vom Vorhabenträger vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplanes vorgebracht worden, die nur nach Auffassung der Klägerin als nicht hinreichend angesehen werde.

 

Herr Stolzenberg spricht den Punkt 4 der Begründung an, bei dem aufgrund des Normenkontrollverfahrens viele Punkte geändert wurden und möchte hierzu wissen, ob es auch noch zu einer zentralen Aussage des OVG komme, bezüglich des zentrenrelevanten Einzelhandels.

Herr Senator Boden erläutert, dass die Änderungen vorgenommen würden, die das OVG bezüglich der Klageinhalte nachgefragt habe.

 

Herr Stolzenberg möchte mit Bezug auf Punkt 6 der Begründung weiterhin wissen, ob die Kosten für die Durchführung des Änderungsverfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden. Die Kostenübernahme durch IKEA wird von Herrn Senator Boden bestätigt.

 

Frau Geweke möchte wissen, ob die festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen von den Bewohnern zu tragen seien.

Herr Bresch erklärt, dass der Änderungsbebauungsplan keine neuen Lärmschutzmaßnahmen festsetze. Es werde lediglich ein Satz zur Modifizierung der Ermittlung der Schallschutzanforderungen unter Berücksichtigung von Raumgröße und Außenwandfläche ergänzt, wie sie die DIN 4109 vorsehe, und ein erforderlicher Hinweis auf die Einsichtnahmefähigkeit der DIN-Norm in den Bebauungsplan aufgenommen. Die im vorhabenbezogenen Ursprungsbebauungsplan 27.52.01 festgesetzten Lärmschutzwände seien im Zuge des Straßenausbaus vom Vorhabenträger errichtet worden. Die Lärmschutzfestsetzungen in Anwendung der DIN 4109 würden für künftige Baumaßnahmen der Grundstückseigentümer bzw. –nutzer gelten.

 

Herr Lötsch lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                                          14 Stimmen

Gegen die Vorlage:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 27.52.01 – Fachmarkt und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) -, beschlossen als Satzung am 15.12.2011 und in Kraft getreten am 08.02.2012, soll in Teilen geändert werden. Hierzu wird der Änderungsbebauungsplan 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes 27.52.02 entspricht dem Geltungsbereich des (Ursprungs-) Bebauungsplanes 27.52.01 (siehe Anlage 1).

              Mit der Aufstellung des Änderungsbebauungsplanes 27.52.02 soll vor allem die von der Hansestadt Lübeck gegenüber der EU-Kommission abgegebene Erklärung umgesetzt werden, die Planung einer Schiffsanlegestelle mit Café/Bistro an der Trave aufzuheben. Verbunden mit dieser erforderlichen Planänderung sollen mögliche Mängel des Ursprungsbebauungsplanes 27.52.01, die im anhängigen Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan 27.52.01 gerügt worden sind, vorsorglich durch entsprechende Änderungen textlicher Festsetzungen und Hinweise beseitigt werden.

2.              Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 27.52.02 – Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 4) gebilligt.

4.              Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

5.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

6.              Der Aufstellungs- und der Auslegungsbeschluss sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.