Auszug - Planungen zum Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für Menschen im Asylverfahren in Kücknitz  

10. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 9.4
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 04.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Senator Schindler führt dazu folgendes aus:

Herr Senator Schindler führt dazu folgendes aus:

 

Die weiterhin steigenden Zuweisungen des Landes für Menschen im Asylverfahren stellt die Hansestadt Lübeck vor die große Aufgabe, diesem Personenkreis, neben den anderen Lübecker Wohnungssuchenden, angemessene Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Für 2015 wird in Lübeck mit 1000 neuen Menschen im Asylverfahren gerechnet.

 

In enger Zusammenarbeit mit den Lübecker Wohnungsunternehmen ist es bisher gelungen, bei der Wohnraumversorgung von Flüchtlingen von der Aufstellung von Zelten, mobilen Wohneinheiten oder einer vorübergehenden Unterbringung in Schulturnhallen abzusehen.

 

Um für die Zukunft auch weiterhin eine adäquate Unterbringung von Flüchtlingen zu ermöglichen, kann die Hansestadt Lübeck inzwischen nicht mehr nur auf bestehende Wohngebäude zurückgreifen. Wegen der auch im kommenden Jahr zu erwartenden dramatischen Steigerung der Flüchtlingszahlen plant die Stadt daher den Neubau von 18 Doppelhäusern in Kücknitz. Auf der ehemaligen Festwiese sollen im Rahmen eines Sonder-Förderprogrammes des Landes ca. 32 Wohnungen zur vorübergehenden Unterbringung als Gemeinschaftsunterkunft entstehen.

 

Dies ist im Vergleich zu den Neubau- und Modernisierungszahlen der vergangenen Jahre nur ein verhältnismäßig kleiner Teil. In den letzten Jahren wurden in Lübeck insgesamt 1.300 neue Wohneinheiten im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus errichtet bzw. modernisiert. Hierbei sind allein in Kücknitz 270 neue geförderte Wohnungen entstanden.

Bis zum Jahre 2018 plant die Hansestadt Lübeck über das kommunale Förderbudget weitere 900 geförderte Wohnungen zu errichten, davon 560 Neubauten.

Insofern ist dieses zusätzliche Sonder-Förderprogramm für Flüchtlingsunterkünfte angesichts der aktuellen Herausforderungen zwar hilfreich, aber bei weitem nicht ausreichend, um die kommunalen Belastungen bei der Errichtung von neuen Gemeinschaftsunterkünften erträglich zu gestalten.

 

Die Fördermittel für die Solmitzstraße wurden seitens der Hansestadt inzwischen beantragt. Die GG Trave hat bereits mit der Planung der Bebauung im Rahmen des bestehenden B-Planes begonnen.

 

Wie an allen anderen Standorten im Stadtgebiet wird auch hier eine enge Betreuung der BewohnerInnen vor Ort erfolgen, so dass die Integration der Menschen erfolgreich begleitet werden kann. Die Kücknitzer Bürger sollen in den kommenden Wochen über die konkrete Ausgestaltung des Neubauprojektes informiert werden.

 

Die Stadtverwaltung möchte sich auch weiterhin der gesetzlichen Verpflichtung verantwortungsvoll stellen und die Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften verteilt auf das gesamte Stadtgebiet vornehmen. Daher werden neben diesem Projekt auch weiter andere Standorte für die Unterbringung von Menschen im Asylverfahren intensiv geprüft.

 

Die Aufnahme und Integration von Asylsuchenden ist in erster Linie eine humanitäre Aufgabe. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und eine echte Chance, die Vielfalt einer seit Jahrhunderten weltoffenen Hansestadt zu bereichern.

 

 

Abschließend beantwortet Herr Senator Schindler Fragen von Frau Menorca und Frau Langmaack.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.