Auszug - Soziale Stadt Moisling ? Weiterführende Programmteilnahme 2015 bis 2020 (5.610)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 17.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01940 Soziale Stadt Moisling ? Weiterführende Programmteilnahme 2015 bis 2020 (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Selk, Achim
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Kaske möchte wissen, ob der Förderantrag für 2014 noch nicht beschieden sei und welche Richtlinien denn nun gelten würden, die Alten oder die Neuen

Frau Kaske möchte wissen, ob der Förderantrag für 2014 noch nicht beschieden sei und ob die alten oder die neuen Richtlinien denn nun gelten würden?

Herr Selk bestätigt, dass der Zuwendungsbescheid für das Programmjahr 2014 vom Land noch nicht vorliege. Er erläutert, dass die neuen Städtebauförderungsrichtlinien voraussichtlich zum 01.01.2015 in Kraft treten werden und dieser Zeitpunk der Einführung maßgebend für die Gültigkeit der neuen Fördertatbestände sei.

 

Weiterhin möchte Frau Kaske wissen, ob die im Dezember 2013 im Bauausschuss vorgestellten Maßnahmen für 2014 schon umgesetzt wurden, was durch Herrn Selk damit verneint wird, dass hierfür noch kein Zuwendungsbescheid vorliegen würde und dass weiterhin in 2014 auch nichts mehr umgesetzt werden könne.

 

Frau Kaske möchte wissen, ob die Gelder für die Maßnahmen aus 2014 denn wieder in dem Zeitraum von 2015 bis 2020 enthalten seien.

Herr Selk erläutert, dass die Mittel für das Programmjahr 2014 nicht im Maßnahmenpaket für die Jahre 2015 bis 2020 aufgeführt seien.

 

Weiterhin fragt Frau Kaske ob die beschlossenen Maßnahmen dem Ausschuss zur Beschlussfassung wieder vorgelegt werden würden und verweist auf den Punkt 3 des Beschlussvorschlages. Hierzu möchte sie wissen, welche Maßnahmen nicht unter den §136ff BauGB fallen würden.

Herr Selk erklärt, dass der unter Punkt 3 gefasste Beschlussvorschlag sich ausschließlich auf die Durchführung des Sanierungsverfahrens im Bereich „Neue Mitte Moisling“ beziehe. Bislang erfolgte die politische Beteiligung am Prozess der Sozialen Stadt – neben den zentralen Beschlüssen zu Antragsstellung und Vergabe – in der Regel jährlich über die Fortschreibung des integrierten Entwicklungskonzeptes und über die Informationstermine für die politischen Sprecher. Das integrierte Entwicklungskonzept werde zukünftig voraussichtlich nur noch alle 5 Jahre fortzuschreiben sein, führt Herr Selk weiter aus.

Herr Senator Boden ergänzt, dass man zwischen der Praxis und den Förderrichtlinien unterscheiden müsse, da diese nicht immer deckungsgleich seien. Weiterhin sagte Herr Senator Boden zu, die Beteiligung, in Form einer Vorstellung im Bauausschuss, beizubehalten, obwohl dies formal so nicht vorgesehen sei.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die einzelnen Maßnahmen nicht mehr separat beschlossen werden müssen, sondern von der Verwaltung selbstständig umgesetzt werden können, was Herr Senator Boden bestätigt.

 

Herr Lötsch möchte wissen, was passieren würde, wenn der Antrag für 2014 abgelehnt werden würde und ob dieser dann wieder neu gestellt werden müsse.

Herr Selk erläutert, dass dieser Zuwendungsbescheid in beantragter Höhe vom Fördermittelgeber bereits angekündigt, aber nur noch nicht zugestellt sei.

 

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob mit den in der Vorlage genannten Zinserlösen (1.225.000 Euro) der Verkauf von Erbbaugrundstücken und die Einnahmen gemeint seien.

Herr Selk erläutert, dass es sich hierbei nur um die Einnahmen, also Erbbauzinsen von kommunalen Grundstücken, die im Erbbaurecht vergeben seien, handele. Die Einbringungspflicht von Zinserlösen werde sich allerdings nach den neuen Richtlinien voraussichtlich ebenfalls ändern.

 

Weiterhin möchte Frau Friedrichsen, bezüglich des auf der Seite 17 der Vorlage aufgeführten Ergebnisses einer schriftlichen Haushaltsbefragung wissen, wie hoch die Anzahl der Befragten gewesen sei und wie groß die Zahl der Rückläufe war.

Herr Selk verweist diesbezüglich darauf, dass diese Textpassage dem kommunalen Wohnungsmarktkonzept entnommen seien.

 

Herr Lötsch stellt den Antrag die Vorlage als Empfehlung des Bauausschusses um einen weiteren Punkt im Beschlussvorschlag zu ergänzen, so dass unter Punkt 4 stehen solle:

„Es wird bei den Einzelmaßnahmen eine nochmalige Beteiligung der Fachausschüsse stattfinden.“

 

Herr Dr. Brock möchte wissen, ob es diesbezüglich zu Problemen in der Verwaltung kommen könne, was Herr Selk damit erläutert, dass eine politische Beteiligung an Einzelmaßnahmen entsprechenden zeitlichen Vorlauf erfordere, allerdings die bewilligten Gelder relativ schnell ausgegeben werden müssten.

 

 

Herr Lötsch lässt über die geänderte Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis der geänderten Vorlage:

Für die geänderte Vorlage:                            14 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß des geänderten Beschlussvorschlags zu beschließen.

Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Der Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen Lübeck Moisling gem. § 141 BauGB wird zur Kenntnis genommen.
  2. Auf Grundlage des o.g. Berichts beantragt die Hansestadt Lübeck Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Soziale Stadt“r die Programmjahre 2015 bis 2020 und stellt den kommunalen Eigenanteil aus dem Investitionshaushalt zur Verfügung.
  3. Auf Grundlage des o.g. Berichts wird die Einleitung und Durchführung eines umfassenden Sanierungsverfahrens für den Bereich Oberbüssauer Weg / mittlere Niendorfer Straße / westlicher Moislinger Mühlenweg / östlicher Eulenspiegelweg („Neue Mitte Moisling“) gem. § 136 ff. BauGB zum separaten Beschluss vorbereitet.
  4. Es wird bei den Einzelmaßnahmen eine nochmalige Beteiligung der Fachausschüsse stattfinden.