Auszug - Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2015
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldungen.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:
Im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.400 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.400 €
einem Jahresüberschuss von 0 €
einem Jahresfehlbetrag von 0 €
Im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 6.400 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 2.800 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.
Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig
der Bürgerschaft, gemäß Beschlussvorschlag
zu beschließen.