Der Vorsitzende bezieht sich auf die Wünsche des Ausschusses, rechtliche Hintergründe zum neuen Gebührenkonzept erläutert zu bekommen. Er begrüßt Frau Kappelmann vom Bereich Recht der Hansestadt Lübeck sowie auch die Herren Halbe und Petschel von der Fa. Econum aus Hamburg.
Herr Dr. Verwey weist darauf hin, dass Frau Kappelmann auf rechtliche Fragen eingehen werde. Die Firma Econum wird die verschiedenen Modelle der Straßenreinigung in Schleswig-Holstein, die Vorkalkulation und die Gebührensätze für 2015-2017 vorstellen.
Frau Kappelmann informiert die Ausschussmitglieder über die Gebührengesetze (das KAG und das Straßen- und Wegegesetz). Die Hansestadt Lübeck sei grundsätzlich reinigungspflichtig. Entweder die Hansestadt Lübeck reinigt selbst und berechnet dafür dem Bürger Gebühren oder die Stadt überträgt die Reinigungspflicht auf den Bürger. So würden sich die verschiedenen Reinigungsklassen in der Satzung abbilden. Für die Gebührenerhebung gelte das KAG, wonach die erforderlichen Kosten sowie die Kosten der Verwaltung gedeckt werden müssen. An Gebühren darf nur das berechnet werden, was als Leistung erbracht wird,
z. B. für die Dienstleistung Straßenreinigung. Gebührenpflichtige seien nur die Anlieger und die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke einer Straße. Der allgemeine Vorteil sei durch das Allgemeininteresse zu berücksichtigen. Hier seien 15 % rechtlich anerkannt. Diese Kosten trage der allgemeine Haushalt. Frau Kappelmann führt weiter aus, dass unterschiedliche Reinigungsklassen verschiedene Gebühren nach sich ziehen, sowohl bei der Straßenreinigung als auch beim Winterdienst. Sie erläutert die Pflicht der Erhebung einer isolierten Winterdienstgebühr.
Der Vorsitzende fragt nach Mehreinnahmen bei Altstadthäusern mit sog. Hinterlieger-Wohneinheiten. Herr Dr. Verwey und Frau Kappelmann verneinen eine Mehreinnahme und erläutern die Gebührenaufteilung. Die Hinterlieger würden auch von der Straßenreinigung profitieren, dies führe jedoch nicht zu einer Gebührenmehreinnahme. Die Frontmeter würden mit in die Berechnung einbezogen und anteilig aufgeteilt. Hierzu spricht weiter Herr Senator Möller.
Herr Büttner fragt nach den Übergängen zu Schnittstellen verschiedener Straßen. Frau Kappelmann führt aus, dies werde durch das Gesetz nicht differenziert, alle Straßen seien
zu reinigen.
Herr Halbe präsentiert Beispiele aus Schleswig-Holstein anhand einer Präsentation.
Er erläutert zwei Arten zur Finanzierung der Winterdienstkosten, einmal über die Benutzungsgebühr oder über den Allgemeinen Haushalt/Steuermittel.
Die Fragen des Vorsitzenden zu den Gesamtkosten und die prozentuale Gebührenerhöhungen werden von Herrn Halbe und Herrn Petschel beantwortet.
Herr Dr. Koß fragt nach den einzelnen Reinigungsklassen, die von Herrn Petschel und Herrn Senator Möller erläutert werden.
Herr Burmester und Herr Martens fragen nach einem Straßenverzeichnis. Herr Dr. Verwey merkt an, dass dies bereits als Entwurf vorliegen würde. Herr Niewöhner betont, dass der Bürger wissen möchte, welche Erhöhung ihn direkt in seiner Straße betreffe. Herr Senator Möller weist ausdrücklich auf eine zeitgleiche Veröffentlichung im Internet hin, sobald der Bürgerschaftsbeschluss vorliege.
Weiter sprechen Frau Dr. Blunk und die Herren Berrakkarasu, Niewöhner und Dr. Koß sowie Herr Dr. Verwey.
Weiter geht Herr Dr. Verwey noch einmal auf die unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Reinigungsklassen ein und erklärt, dass die Kalkulation nach dem gleichen Muster wie Abfall und Abwasser und unter Berücksichtigung der Mehrleistungen komplett neu erstellt werden musste. Die Belastungen für die Bürger würden sich sehr unterschiedlich auswirken. 16.000 Grundstücke seien nicht von der Gebühr betroffen. Unter den heutigen Gebührenzahlern würde sich für ca. 42 % nahzu nichts ändern oder die Gebühr sogar sinken. Nur für sehr wenige Grundstücke kommt es zu starken Gebührenerhöhungen.
Herr Martens fragt nach einer Alternative zu dieser Kalkulation. Herr Dr. Verwey erklärt, dass die EBL ein Dienstleister seien und den Auftrag so gut es geht und mit den geringsten Gebühren ausführen. Der einzige Weg, dies anders zu gestalten, sei eine Änderung der Auftragslage, also weniger Leistungen.
Herr Zahn betont, dass die Ausschussmitglieder in der Sitzung versuchen sollten, eine Ehrlichkeit der Gebührenerhöhung herbeizuführen. Die Leistungen sollen erheblich verbessert werden, welche die EBL jedoch auch erbringen müssen. Herr Dr. Verwey fügt hinzu, dass der Druck auf die Abteilungen, die Sparte und auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enorm hoch sei. Das neue Gebührenkonzept ginge mit einem Serviceversprechen einher, zumal die Leistungen in der Satzung festgelegt seien.
Weitere Fragen des Vorsitzenden und der Herren Dr. Koß, Martens und Freitag werden von Herrn Dr. Verwey, Frau Kappelmann und Herrn Halbe beantwortet.
Herr Senator Möller ergänzt, dass sich in den letzten Jahren bei den EBL viel verändert habe. Im Sinne von Kundenzufriedenheit werde mehr geleistet. In der Altstadt seien z. B. die Teams vergrößert worden. Im nächsten Jahr wolle die EBL mit einer entsprechenden Öffentlichkeitskampagne starten. Die Bemühungen zielen darauf ab, alle Haushalte zu erreichen.