Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.1.1              Wenden auf der Fackenburger Allee (Herr Pluschkell) (5.660)

(TOP 5.2.3 am 01.09.2014)

Immer wieder fahren Kfz in der Fackenburger Allee stadteinwärts nach Passieren der Fußgängerampel vor der Einmündung Schwartauer Allee in einer 180-Grad-Wende auf die Gegenfahrbahn der Fackenburger Allee (stadtauswärts). Dabei müssen sie erneut den Fußgängerüberweg passieren, dessen LSA dann aber grün für die Fußgänger zeigen, während es für den Kfz-Verkehr kein Ampelsignal gibt. Dadurch kommt es immer wieder zu Verkehrsgefährdungen. Aus diesem Grund frage ich, ob diese Situation der Verwaltung bekannt ist, wie sie diese Situation einschätzt und welche Maßnahmen zur Verkehrssicherung sie ggf. beabsichtigt.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Voraussetzung für das Anordnen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen durch die Straßenverkehrsbehörde ist die Prüfung, ob nach § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 (StVO) aufgrund der besonderen Umstände die Anordnung der Verkehrszeichen zwingend notwendig ist. Diese Prüfung wurde im Rahmen eines von der Straßenverkehrsbehörde durchgeführten Anhörungsverfahrens (VwV zu § 45 StVO) u. a. mit der Polizeidirektion Lübeck, durchgeführt.

 

Es wurde hierbei festgestellt, dass im Zeitraum 01.01.2011 bis heute lediglich ein Verkehrsunfall zwischen einem Fahrradfahrer und einem Kraftfahrzeug erfasst worden ist. Darüber hinaus sind keine Unfälle oder gefährliche Verkehrssituationen verzeichnet worden. Eine besondere Gefahrenlage, die ein Tätigwerden der zuständigen Stellen erfordern würde, konnte daher nicht festgestellt werden. Die Prüfungen der Signalzeiten an vorgenannter Lichtsignalanlage haben ergeben, dass diese den dortigen Verkehrsmengen, den Bedürfnissen der Fußgänger und den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Eine Anpassung der Signalprogramme, die entsprechend wendende Fahrzeuge berücksichtigt, ist sehr schwierig, da aufgrund der nicht zu definierenden sehr langsamen Geschwindigkeit eines solchen Wenders keine eindeutige Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt werden kann. In der Folge würde dies zu einer dauerhaften Verschlechterung für die Fußgänger und/oder der Verkehrsabläufe in stadtauswärtiger Richtung führen.

 

Die Voraussetzungen für die Anordnung des Verkehrszeichens 272 bzw. zur Durchführung anderer Maßnahmen konnten nicht erfüllt werden, sodass die Anordnung des Verkehrszeichens bzw. eine Änderung der Signalzeitenprogramme durch die Straßenverkehrsbehörde aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

In diesem Zusammenhang wird auf die Verpflichtung der Kraftfahrer beim Wenden, die sich aus § 9 StVO – Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren – ergeben, hingewiesen. Dieser muss sich so verhalten, dass jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen wird.

 

Die Straßenverkehrsbehörde wird die Verkehrssituation dort beobachten. Sollten sich neue Erkenntnisse bezüglich der Verkehrssituation ergeben, wird von hier erneut geprüft, ob an der bestehenden Verkehrsregelung Änderungen erforderlich sind.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2              Radweg Moltkebrücke (Frau Kaske) (5.610)

(TOP 5.2.5 am 07.07.2014)

Frau Kaske spricht den stadtauswärts führenden Radweg auf der Moltkebrücke an. Dieser ist nicht wie sonst nach rechts verschwenkt, sondern nach links, was häufig zu Stürzen führt.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Der Radverkehr auf der Südseite der Moltkebrücke wird seit den 90er-Jahren stadtauswärts auf einem Radfahrstreifen geführt und stadteinwärts auf einem Radweg. Der Radverkehr auf dem Radfahrstreifen fährt in die gleiche Richtung wie der Kfz-Verkehr, um Falschfahrten und gegenseitiges Blenden auszuschließen. Der Radverkehr auf der Brücke stadteinwärts wird links geführt. Diese Lösung wurde im Rahmen der Schulwegsicherung der Thomas-Mann-Schule entwickelt, um u.a. die Schüler aus dem Quartier um die Zietenstraße sicher zur Schule zu führen und mehrfache Querungen der Moltkestraße zu vermeiden. Außerdem wurden die Wohngebiete östlich und westlich der Moltkebrücke direkt verbunden, für die es keine sicheren Querungsmöglichkeiten gibt.

Für eine größere bauliche Lösung stand damals kein Geld zur Verfügung, so dass das Parken auf der Südseite entfiel und nur der Radfahrstreifen abmarkiert wurde. Die Lösung hat sich über 20 Jahre lang bewährt. Unfälle aufgrund der Führungsform in der Moltkestraße sind hier nicht bekannt. Diese Führungsform gibt es auch auf der Burgtorbrücke zur besseren Erreichbarkeit der Fahrradstraße. Handlungsbedarf wird nicht gesehen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3              Radweg / Dummersdorfer Straße (Herr Prieur) (5.610)

(TOP 5.2.9 am 07.07.2014)

Herr Prieur spricht den Radweg in der Dummersdorfer Straße an, dessen Sanierung nicht möglich sei, aber ein Aufbringen von Fahrspuranzeigern auf der gegenüberliegenden Seite zugesagt sei, ist bis heute noch nicht geschehen. Er möchte wissen, ob dies vergessen wurde oder sich noch in der Planung befinde?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die Verbesserung der Radverkehrsführung in der Dummersdorfer Straße ist im Maßnahmenprogramm 2014 enthalten, besitzt innerhalb des Programms aber keine besondere Priorität. Aus Kapazitätsgründen wurden die vorliegenden Planungen zur Dummersdorfer Straße daher nicht weiter abgestimmt. Die Maßnahme wird ins Programm 2015 aufgenommen werden und weiter bearbeitet. Eine Realisierung in 2015 kann jedoch zurzeit nicht zugesagt werden, da die Abteilung Verkehrsplanung die Radverkehrsführungen an Hauptverkehrsstraßen schwerpunktmäßig bearbeiten wird, da hier größerer Handlungsbedarf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit besteht.

 

 

Weitere Nachfrage am 06.10.2014:

Herr Prieur moniert, dass die Sanierung des Radweges in der Dummersdorfer Straße zurückgestellt werde, da es keine Hauptstraße sei. Für ihn kommt es in erster Linie auf den Grad der Gefährdung an, egal ob Haupt- oder Nebenstraße.

 

Herr Senator Boden sagt zur nächsten BA-Sitzung einen Zwischenbericht bezüglich der Radwegsanierungen zu.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4              Kläranlage Priwall (Herr Howe) (5.610 / EBL)

(TOP 5.2.4 am 16.06.2014)

Herr Howe möchte wissen, ob die Kapazität der Kläranlage auf dem Priwall in Hinblick auf Priwall Waterfront, den Ausbau auf dem Baggersand und eventuell dazukommende Kreuzfahrer ausreichend sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort von 5.610:

Für das Projekt Priwall Waterfront wurde bei den Entsorgungsbetrieben bereits im Zusammenhang mit der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes angefragt, ob die Kapazität der Kläranlage für die Aufnahme des zusätzlichen Schmutzwassers aus dem Projekt Priwall Waterfront ausreicht. Die Frage wurde eindeutig bejaht.

 

Abschließende Antwort der EBL:

Damit diese Beantwortung möglichst qualifiziert ausfällt, wäre es sehr sinnvoll bzw. erforderlich, wenn Sie uns ein zu berücksichtigendes Mengengerüst angeben könnten. Dabei ist auch der jahreszeitliche Anfall (Sommertourismus) von Relevanz. Hier wären wir an dem letzten Stand zum Priwall Waterfront Projekt interessiert, zu dem wir uns in der Vergangenheit schon einmal geäußert haben (s.o.).

 

Die Kläranlage Priwall verfügt über ausreichende Kapazitätsreserven, um zusätzliche Schmutzwassermengen aus dem Waterfront-Projekt sowie dem Baggersand-Ausbau aufzunehmen und entsprechend den geltenden Reinigungsanforderungen zu behandeln. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die maximalen zusätzlichen Schmutzfrachten vor Allem im Sommer auftreten. Aufgrund der höheren Temperaturen ist die Leistungsfähigkeit der biologischen Reinigung in dieser Zeit deutlich größer als im Winterlastfall, auf den die Anlage bemessen ist. Sollten die bestehenden Kapazitätsreserven aufgrund zusätzlicher Mengen vollständig ausgeschöpft werden, bestehen auch ohne größere bauliche Maßnahmen Möglichkeiten einer Aufnahme durch verfahrenstechnische Umstellungen.

Zum Thema Kreuzfahrtschiffe besteht nach wie vor große Planungsunsicherheit. In diesem Zusammenhang ist weniger die Menge bzw. Schmutzfracht und somit die Kapazität der Kläranlage beachtlich, sondern vielmehr der zeitliche Verlauf des Anfalls. Große Kreuzfahrtschiffe geben in kurzer Zeit große Schmutzwassermengen ab, die in geeigneter Form gespeichert werden müssen, bevor sie in verträglicher Menge über einen größeren Zeitraum der Kläranlage zugeführt werden können.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5              Aufstellung von Ehrengräbern (Herr Kämer) (5.660)

(TOP 5.2.5 am 15.09.2014)

Herr Kämer möchte eine Liste haben, wo sich diese Ehrengräber befinden und welche Voraussetzungen es hierfür gäbe.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort (siehe auch Bauausschuss vom 02.12.2013):

Die Anfrage ist von der Friedhofsverwaltung geprüft worden. Hierzu ergeht folgende Stellungnahme: „Es gab in der langen Vergangenheit der lübeckschen Friedhöfe immer unterschiedliche Entscheider, die die Einrichtung von Ehrengrabstätten beschlossen haben. Dies war in den überwiegenden Fällen und damit i.d.R. der Senat. Seit der Reform der Gemeindeordnung (Abschaffung der Magistratsverfassung) trifft der Bürgermeister diese Entscheidungen.

 

Da eine Erklärung eines Grabes zum Ehrengrab auf Dauer zusätzliche Kosten für die Hansestadt Lübeck verursacht, werden die Entscheidungen sehr restriktiv getroffen. Nachdem ein Antrag bei der Friedhofsverwaltung gestellt wurde, eine Grabstätte zu einer „Ehrengrabstätte“ zu erklären, bittet die Friedhofsverwaltung das Archiv der Hansestadt Lübeck, die Historie des Verstorbenen zu untersuchen, um zu beurteilen, ob seine Dienste für die Hansestadt Lübeck so bedeutend waren, dass sie die Erklärung zum Ehrengrab rechtfertigen. Das Archiv erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag für den Bürgermeister, der Bürgermeister trifft daraufhin die Entscheidung über die Einrichtung einer Ehrengrabstätte. Eine Auflistung der „Ehrengrabstätten der Hansestadt Lübeck“ liegt dieser Antwort unten stehend bei.

 

Davon gesondert zu betrachten sind die zahlreichen Grabmale und Grüften auf städtischen Friedhöfen, die unter Denkmalschutz stehen. Die Entscheidung, ein Grabmal oder eine Gruft unter Denkmalschutz zu stellen, trifft der Bereich 4.491 Archäologie und Denkmalpflege, Obere und untere Denkmalschutzbehörde.“

 

Auflistung Ehrengrabstätten der Hansestadt Lübeck

(Name

Stellung; Friedhof; Grablage)

 

BOY - ED, Ida Cornelia Ernestine

Schriftstellerin; Burgtor; NT-V-19-1/2

 

E S C H E N B U R G, Dr. Johann, Georg

Lübecker Bürgermeister; Burgtor; MAR-F-3/2

 

F E H L I N G, Emil Ferdinand

Lübecker Bürgermeister; Burgtor; PET-A-23-1/2

 

G A E D E R T Z, Heinrich

Begründer der Gaedertz-Stiftung; Burgtor; MAR-Q-22-1

 

K A L K B R E N N E R, Georg

Finanzsenator; Burgtor; NT-P-70-1/2

 

M A N N

Burgtor; AEG-L-40-1/2

 

M I L D E, Carl Julius

Dichter; Burgtor; AEG-Z-17-2

 

P A S S A R G E, Otto

Bürgermeister; Burgtor; PET-C-48-1/2

 

P O S S E H L, Johann Ludwig Emil

Senator, Begründer Possehl-Stiftung; Burgtor MAR-R/S-T-25/27

 

R E H D E R, Dr. Peter

Baudirektor; Burgtor; NT-M-24-1

 

S T E I N B Ö M E R, Dr. Gustav

Schriftsteller; Burgtor; PET-N-3/2

 

v. G E I B E L, Franz Emanuel August

Dichter; Burgtor; PET-A-22

 

v. LÜTGENDORF-LEINBURG, Leo

Professor; Burgtor; MAR-A-43-1

 

M A A S, Harry

Gartenarchitekt und Friedhofsgestalter; Ehrenfriedhof; 1-B-75

 

G R O T H, Rodolfo

Ehrenbürger; Rudolf-Groth-Park

 

D I E C K M A N N, Ernst

Konsul; St. Jürgen; X – 95

 

P I E P E R, Hans W.

Baudirektor; Vorwerk; 9-C-1

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6              Neues Gebäude auf dem Moltkeplatz (Herr Dr. Brock) (5.631)

(TOP 5.2.6 am 01.09.2014)

Herr Dr. Brock weist auf das neu auf dem Moltkeplatz aufgestellte, grüne, seiner Meinung nach hässliche Gebäude hin, welches jetzt durch Vandalismus rosa übergestrichen wurde. Er möchte wissen, ob dies mit der geltenden Erhaltungssatzung in Einklang zu bringen sei. Weiterhin möchte er wissen, ob es hierfür eine Baugenehmigung gäbe und wie städtebaulich damit umgegangen werde. Auch der Umgang mit solchem Vandalismus wird hinterfragt.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Bei dem Gebäude handelt sich um eine Gasreglerstation der Stadtwerke Lübeck. Die Aufstellung war vor einiger Zeit mit einer Sperrung der Moltkestraße verbunden und wurde auch in den LN berichtet.

Gemäß § 63 Abs. 1, Nr. 3b LBOSH 2009 sind Anlagen, die der Telekommunikation, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Öl, Wärme und Wasser oder der öffentlichen Abwasserbeseitigung dienen; ausgenommen sind oberirdische Anlagen und Gebäude mit mehr als 100 m³ umbauten Raumes oder Behälterinhalts, verfahrensfrei!

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung "Jürgen-Wullenwever-Straße -- Teile von Hövelnstraße -- Nordseite Moltkeplatz".

Die äußere Gestaltung ist einem funktionalen Bau dieser Art angemessen. Gegen Vandalismus in Form von Graffitis haben die Bauaufsichtsbehörden keine rechtliche Handhabe.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.7              Quartier Friedenstraße (Herr Pluschkell) (5.610)

(TOP 5.2.2 am 16.06.2014)

Macht es Sinn, die beiden Straßen von der Friedenstraße in den Brolingplatz zu Einbahnstraßen zu machen, um so Durchgangsverkehre über die Brolingstraße durch den Stadtteil zu verhindern?

Welches Verkehrsaufkommen besteht auf den Straßen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Frage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort:

Die Verkehrsverhältnisse im Wohngebiet um die Friedenstraße sind in den letzten Jahren immer wieder zur Bewertung des Durchgangsverkehrs untersucht worden. Es konnte dabei in einigen wenigen Straßen ein erhöhter Durchgangsverkehrsanteil festgestellt werden. Die Wirkung der im Arbeitskreis für Verkehrsfragen abgestimmten Maßnahmen gegen diesen sind zuletzt bei einer umfangreichen Verkehrserhebung mit Kennzeichenerfassung am 28. April 2014 überprüft worden. Im Ergebnis konnte die Wirksamkeit nachgewiesen werden.

Aufgrund der vorliegenden Anfrage hat sich der Arbeitskreis in seiner Sitzung am 10. September 2014 speziell mit der Bewertung des Durchgangsverkehrs in der Brolingstraße befasst. Bei der Verkehrserhebung am 28. April 2014 sind für die Brolingstraße im nördlichen Bereich des Brolingplatzes im Abschnitt zwischen Frieden- und Geverdesstraße in den erfassten 6 Stunden 1022 Kfz im Querschnitt aufgetreten. Hiervon waren 188 Kfz als Durchgangsverkehr von West nach Ost und 85 Kfz von Ost nach West festgestellt worden. Das entspricht einem Wert von ca. 25 %. Der Anteil des Durchgangsverkehrs am Gesamtverkehr ist damit zwar nicht gering, liegt aber noch unter dem Wert, ab dem Maßnahmen zur Vermeidung zu prüfen sind.

Für den entsprechenden Südabschnitt der Brolingstraße liegen keine Werte vor. Er ist verkehrlich eher als untergeordnet einzustufen.

Der Arbeitskreis ist vor dem Hintergrund der in dem Gebiet bereits zur Vermeidung von Durchgangsverkehr getroffenen Änderungen zu der Auffassung gelangt, dass derzeit keine weiteren Maßnahmen vorzusehen sind. Zudem müssten, wenn Einbahnstraßen eingerichtet werden würden, diese zu Marktzeiten, wenn der Nordteil der Brolingstraße für den Verkehr gesperrt ist, wieder aufgehoben werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

Herr Rathcke möchte bezüglich der im BA am 15.09.2014 beantworteten Frage (TOP 5.1.7) im Zusammenhang mit dem Parken „An der Stadtfreiheit“ und „Bergedorfer Straße“ wissen, warum es den Anwohner zuzumuten sei bis zu tausend Metern zu laufen und den dort parkenden Kfz-Führern, die die Bahn nutzen, diese Entfernung nicht zuzumuten sei.

Herr Senator Boden gab an, diese Anmerkung weiterzugeben.

 

Herr Pluschkell spricht die in Aussicht gestellt Prüfung für „aufgeschultertes Parken“ wie in anderen Quartieren an und den damit verbundenen geringen Zugewinnen. Er würde es begrüßen, wenn das von Herrn Rathcke Erwähnte ernsthaft seitens der Verwaltung überprüft würde.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Frau Friedrichsen spricht die im BA am 15.09.2014 gegebene Antwort ihrer Frage (TOP 5.1.5) an und erwähnt, dass es ihr hauptsächlich um die historischen Akten und Exponate ging und nicht die „normalen“ Akten und ob die Verwaltung in diesem Zusammenhang Ideen entwickelt hätte um diesen Verlusten ggf. entgegen zu wirken.

Herr Senator Boden gab an, diese Frage an das Büro der Bürgerschaft weiterzugeben, da man sich dort um die Archivierung kümmern müsse.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Frau Metzner möchte wissen, ob es schon eine Zwischennachricht bezüglich ihrer im letzten BA unter TOP 5.2.1 gestellten Nachfrage gäbe, was seitens der Verwaltung verneint wurde.

Herr Senator Boden versprach dies an den zuständigen Bereich weiterzugeben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.