Auszug - Antworten auf die Einzelfragen von Frau Mentz (Antrag Inobhutnahmen und Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge VO/2014/01876)  

10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 17:22 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Junghans berichtet über die aktuellen Zahlen

Frau Junghans berichtet über die aktuellen Zahlen. Bis zum 01.10.2014 gab es 81 Inobhutnahmen, wobei es sich bei den meisten Jugendlichen um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge handelt. 12 von ihnen wurden auf verschiedene Liegenschaften verteilt.

Es gab ein Gespräch mit allen Trägern und sie sind auch bereit Inobhutnahmen durchzuführen.

Derzeit wird der Tagessatz verhandelt, der auch die Ernährung und die Sachausstattung wie Kleidung beinhaltet.

 

Es gibt 3 Gruppen von Inobhutnahmen; die Systemsprenger, die normal aufgegriffenen Jugendlichen und die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.

Für die Flüchtlinge muss ein Konzept erstellt werden, das die Grundversorgung von Anfang an sicher stellt, die sorgerechtliche Vertretung regelt, den Spracherwerb fördert und die Eingliederung in Schule und Ausbildung gewährleistet.

 

Frau Junghans beantwortet die einzelnen Punkte der Anfrage von Frau Mentz.

  1. Jugendhilfeeinrichtungen werden in Anspruch genommen und die Vorwerker Diakonie muss sich darauf einstellen Räumlichkeiten anzumieten, um die Flüchtlinge Inobhut zu nehmen.
  2. Vor der Inobhutnahme erfolgt eine ärztliche Untersuchung und sobald weiterer medizinischer Bedarf besteht, wird dieser auch gewährleistet.
  3. Die Sicherstellung der Grundversorgung wird durch den Tagessatz abgegolten.
  4. Dolmetscher sind nicht immer schnell greifbar aber zum Erstgespräch ist stets einer anwesend. Die Dolmetscherlisten sind bekannt.
  5. Es werden alle Möglichkeiten der DaZ-Angebote (Deutsch-als-Zweitsprache) genutzt. In 6 Fällen werden VHS-Kurse finanziert.
  6. Die Beantragung einer Versichertenkarte ist erst möglich, wenn die Vormundschaft eingerichtet ist.
  7. Der Vorschlag mit den Sprachlotsen wird vom Jugendamt aufgegriffen.
  8. Der Kontakt zu „lifeline“ wurde aufgenommen und ein Gesprächstermin mit dem Familienrichter ist geplant zum Verfahren der elterlichen Sorge.
  9. Eine Schulung der MitarbeiterInnen zu diesem Thema ist geplant.

 

Herr Regenberg ergänzt die Ausführungen von Frau Junghans.

Es gibt 3 Zielgruppen für Inobhutnahmen; die Selbstmelder, die Meldungen durch das Jugendamt und die Flüchtlinge. Für Kinder bis 10 Jahren ist die AWO die zuständige Inobhutnahmestelle und ab 10 Jahren die Vorwerker Diakonie. Bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen handelt es sich grundsätzlich nur um Jungs. Zurzeit sind 15 Jungen Inobhut, von denen 13 Flüchtlinge sind. Sie werden derzeit an 5 Standorten betreut.

 

Eine genaue Prognose ist schwer zu treffen aber die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird weiter zunehmen, so dass auch die Vorwerker Diakonie dringend Räumlichkeiten benötigt.

 

Auf Nachfragen von Frau Mentz antworten Frau Junghans, Herr Regenberg und Frau Borns.

 

Frau Borns sieht in der aktuellen Entwicklung eine übergreifende Aufgabe für die Stadt, die eine engere Zusammenarbeit der Verwaltung mit Schule, freien Trägern u.a. erfordert. Sie sagt zu, dass der Jugendhilfeausschuss zu diesem Thema fortlaufend informiert wird.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

              Der Ausschuss nimmt Kenntnis.