Auszug - Bebauungsplan 23.25.00 - Breden / Segeberger Landstraße - und 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 07.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01689 Bebauungsplan 23.25.00 - Breden / Segeberger Landstraße -
und 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stolzenberg möchte bezüglich des in der Vorlage dargestellten FNP wissen, ob der momentane dort ausgewiesene Spiel- und Bolzplatz erhalten bleibe, da er im B-Plan nicht erwähnt werde

Herr Stolzenberg möchte bezüglich der in der Vorlage dargestellten FNP-Änderung wissen, ob der momentane dort ausgewiesene Spiel- und Bolzplatz erhalten bleibe, da er im B-Plan nicht erwähnt werde.

Frau Belchhaus erläutert, dass der Bolzplatz, der von den Eckhorster Bürgern benutzt werde auch erhalten bliebe, ggf. kann das Symbol im weiteren Verfahren wieder auf den Plan gesetzt werden.

 

Herr Stolzenberg möchte weiterhin wissen, warum die Verwaltung nicht der seiner Meinung nach plausiblen Anregung des Innenministeriums, eine Grünfläche festzusetzen, gefolgt sei.

Frau Belchhaus erklärt, dass das gesamte Gebiet als Sondergebiet „Reitanlage“ festgesetzt sei, da durch die Nutzung der Freiflächen als Reitplatz mit den Anforderungen an Sandbelag, Drainage und Stellplätzen kein gewachsener Boden mehr vorhanden sei, sondern nur noch überdeckter Boden.

 

Herr Howe möchte wissen, wenn die neue Fläche mit einer Drainage ausgestattet werde, wohin das Wasser dann abgeleitet werde.

Frau Belchhaus erläutert, dass das Wasser dann auch, wie bereits heute, in den vorhandenen Regenrückhalteteich abfließe.

 

Herr Stolzenberg stellt folgenden Antrag:

Die Abwägung auf der zweiten Seite müsse im B-Plan dahingehend geändert werden, dass die Stellungnahme des Innenministeriums mit einfließe.

 

Herr Lötsch lässt über den Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag von Herrn Stolzenberg:                            4 Stimmen

Gegen den Antrag von Herrn Stolzenberg:                            10 Stimmen

Enthaltung:                                                                                    1 Stimme

 

Damit lehnt der Bauausschuss den Antrag von Herrn Stolzenberg mehrheitlich ab.

 

 

Herr Lötsch lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                                          14 Stimmen

Gegen die Vorlage:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss beschließt die unveränderte Vorlage mehrheitlich.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße und den für die zugehörige 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.              Die Entwürfe des Bebauungsplanes 23.25.00 – Breden / Segeberger Landstraße und der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 bis 7) gebilligt.

3.  Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

Gemäß §4a Abs.2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.2 BauGB durchgeführt.

4.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4a Abs.3 Satz 4 BauGB durchzuführen.