Auszug - Interfraktionell SPD, Bündnis90/DIEGRÜNEN und BM Bruno Böhm - Verwaltungsgebäude Katharinenstraße 35 umnutzen ? Haushalt konsolidieren  

8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018
TOP: Ö 5.22
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 26.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
VO/2014/01723 Verwaltungsgebäude Katharinenstraße 35 umnutzen ? Haushalt konsolidieren
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Fraktionslos
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Zander beantragt punktweise Abstimmung

 

BM Zander beantragt punktweise Abstimmung.

Beschluss:

Beschluss:

Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und das fraktionslose Bürgerschaftsmitglied Bruno Böhm (Freie Wähler) beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

 

  1. Die Planungen zur Umnutzung des städt. Untersuchungsamt zum Verwaltungsstandort Katharinenstraße 35 werden nicht weiter verfolgt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die mit dem Islamische Gemeinde Lübeck e.V. im Jahre 2012 geführten Gespräche zum Ankauf der Immobilie wieder aufzunehmen, mit dem Ziel, das Objekt Katharinenstraße 35 zu verkaufen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt unter Einbeziehung u. a. der KWL GmbH nach einem alternativen Verwaltungsstandort für die Vollstreckungsbehörde zu suchen, mit dem Ziel, die derzeitigen Mietkosten zu reduzieren bzw. durch die Umnutzung anderer städtischer Gebäude einzusparen.
  4. Der Bürgerschaft ist bis zur September-Sitzung 2014 zu berichten bzw. die erforderlichen Vorlagen entgegenzubringen.

 

Abstimmungsergebnis zu Pkt

Abstimmungsergebnis zu Pkt. 1:

Einstimmige Annahme

 

 

Abstimmungsergebnis zu Pkt. 2

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:              42

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:              16

 

 

Abstimmungsergebnis zu Pkt. 3:

Einstimmige Annahme

             

 

Abstimmungsergebnis zu Pkt. 4:

Einstimmige Annahme