Auszug - Übertragung der Erschließung des Bebauungsplangebiets "07.43.00 - Heiweg / Heidenkoppel" auf Dritte durch Vertrag (5.660)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01530 Übertragung der Erschließung des Bebauungsplangebiets "07.43.00 - Heiweg / Heidenkoppel" auf Dritte durch Vertrag (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Lötsch möchte wissen, ob die Herstellung des Rodelbergs in dem Erschließungsvertrag mit beinhaltet sei

Herr Lötsch möchte wissen, ob die Herstellung des Rodelbergs in dem Erschließungsvertrag mit beinhaltet sei.

Herr Dr. Klotz erläutert, dass dies ein städtebaulicher Vertrag sei, in dem dies nicht enthalten sein müsse.

 

Herr Lötsch möchte weiterhin wissen, ob der Investor für die Kosten der Erstellung des Rodelbergs aufkommen müsse, wie es in der vorletzten Sitzung des BA gesagt wurde.

Herr Dr. Klotz erklärt, dass diese Aussage damals nicht ganz richtig gewesen sei, sondern die Hansestadt Lübeck aus dem Verkaufserlös des Grundstückes diese Spielwiese und den Rodelberg zeitnah erstellen werde. In diesem Zusammenhang verweist Herr Dr. Klotz auch auf den Punkt 6.1 der Begründung des Satzungsbeschlusses des B-Plans.

 

Herr Lötsch lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            15 Stimmen

 

Beschluss:

Die Erschließung des Bebauungsplangebietes 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel wird durch Vertrag auf die „das bc-haus Baugesellschaft GmbH & Co. KG“ übertragen.

 

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.

 

 

Herr Lötsch unterbricht den öffentlichen Teil des Bauausschusses für den unter TOP 1.2 beschlossenen nicht-öffentlichen Teil (15:20 Uhr) und fährt unter TOP 12.3 mit der Beratung des nicht-öffentlichen Teils des TOP 2.2 fort.

 

Beschluss: