Auszug - Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungs-planes 09.29.00 ? Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee ?  

8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018
TOP: Ö 10.10
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
VO/2014/01588 Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungs-planes 09.29.00 ? Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee ?
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Lindenau beantrag Abstimmung in der Fassung des bauausschusses die wie folgt lautet:

BM Lindenau beantrag Abstimmung in der Fassung des Bauausschusses die wie folgt lautet:

 

Der gesamte vierte Absatz der Anlage 3 unter dem Punkt 4 (Aktuelle Ziele der Bebauungsplanung) auf der Seite 2 von 3 ist zu streichen. Beginnend mit: „Ausdrücklich ausgeschlossen werden sollen…“ und endend mit: „…der Vereinbarkeit mit dem Zentrencharakter möglich sein.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Damit beschließt der Bauausschuss den Antrag einstimmig.

 

 

Herr Lötsch lässt über die geänderte Vorlage abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Vorlage in geänderter Form einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 09.29.00 – Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee – wird gemäß § 16 (1) BauGB in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 1) beschlossen

 

Abstimmungsergebnis in der Fassung des Bauausschusses:

Abstimmungsergebnis in der Fassung des Bauausschusses:

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.