Auszug - Antwort auf die Anfrage von BM Niewöhner nach § 16 der GO der Bürgerschaft vom 19.03.2014 betreffend Rechnungsbearbeitung / Skontoabzug 2013  

8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018
TOP: Ö 7.1.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 26.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
VO/2014/01631 Antwort auf die Anfrage von BM Niewöhner nach § 16 der GO der Bürgerschaft vom 19.03.2014 betreffend Rechnungsbearbeitung / Skontoabzug 2013
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeBezüglich:
VO/2014/01486
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Ziebert, Benjamin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Antwort:

Antwort:

Vorbemerkungen:

 

Nach den in der Verwaltung geltenden Regelungen der Dienstanweisung über Form, Inhalt und Erteilung von Kassenanordnungen in Verbindung mit der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung ist ein angebotenes bzw. vereinbartes Skonto stets auszunutzen. Die Kassenanordnungen sind dabei so zeitig an den Bereich Buchhaltung & Finanzen zu geben, dass die Zahlungsfristen eingehalten werden können.

Zuständig und verantwortlich für die Berücksichtigung von Skontobeträgen sind die anordnenden Fachbereiche/Bereiche, die auch die sachliche und rechnerische Richtigkeit des gesamten Vorganges bestätigen.

Angeordnet wird der nach Abzug möglicher Skontobeträge von dem Bereich Buchhaltung & Finanzen auszuzahlende Betrag. Die Entscheidung über die Skontonutzung wird dezentral vom sachlich zuständigen Bereich getroffen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Skontobeträge auch genutzt werden.


Dies vorausgeschickt werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet:

 

zu 1.)

Zwischen dem Rechnungseingang bei der Hansestadt Lübeck und Eingang der Kassenanordnung mit den erforderlichen Anlagen im Bereich Buchhaltung & Finanzen vergehen bei der Mehrheit der Eingangsrechnungen zwischen wenigen Tagen und  mehreren Wochen. Die Bearbeitungsdauer variiert aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungsabläufe in den Bereichen, mehrerer zu  beteiligender Bereiche sowie ggf. Einsprüchen gegen Rechnungen und dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand bis hin zu ggf. gerichtlichen Klärungen erheblich.

 

Nach Eingang der angeordneten, sachlich und rechnerisch richtig bestätigten Rechnung im Bereich Buchhaltung & Finanzen gelangen rd. 99% aller Fälle innerhalb von 1 bis 2 Arbeitstagen zur Auszahlung.

 

Rechnungen mit Korrekturbedarf (z.B. mit fehlendem oder nicht ausreichendem  Budget, fehlenden Angaben o.ä.) benötigen aufgrund der Rückgabe an die Bereiche und der dortigen unterschiedlichen Bearbeitungszeit bis zu einem Monat, in wenigen Ausnahmefällen auch länger.

 

zu 2.)

Skonti werden in normalen Höhen von 2 % bis 3 %, jedoch nicht von allen Lieferanten gewährt. Dieses ist durchaus üblich, da beispielsweise auf Dienstleistungen kaum Skontoabzug gewährt wird. Bei Beschaffungsvorgängen erhält unter Beachtung der Ausschreibungskriterien der wirtschaftlichste Anbieter auch unter Berücksichtigung von Skontogewährungen den Zuschlag.

 

Bei den von zentraler Stelle ausgehandelten Rahmenverträgen (der Warenkatalog steht den Bereichen im Intranet der HL zur Verfügung) sind ausgehandelte Skontovereinbarungen vermerkt. Für Rahmenverträge die nur einzelne Bereiche betreffen, liegen die Vertragsbedingungen jeweils in den Bereichen vor.

 

Die Höhe der Skontovereinbarungen beläuft sich i.d.R. auf zwei und drei Prozent, davon abweichende Höhen sind die absoluten Ausnahmen.

 

zu 3.)

Bei der Hansestadt Lübeck gingen im Jahr 2013 ca. 118.000 Eingangsrechnungen ein.  Da das Buchhaltungssystem zurzeit nicht auf die Ermittlung von Skontoerträgen ausgerichtet ist, ließen sich definitive Zahlen nur manuell feststellen. Eine manuelle Analyse aller Rechnungen eines Kalenderjahres würde einen vertretbaren Ressourceneinsatz um ein Vielfaches übersteigen. Aufgrund vordringlicherer Aufgaben im Rahmen der Aufstellung des/der Jahresabschlüsse ab 2010 wurde dieser Aufwand nicht betrieben.

 

zu 4.)

In den Vorbemerkungen wurde auf die bestehenden Regelungen zur Skontonutzung hingewiesen. Diese werden von den Bereichen erfahrungsgemäß beachtet. Eine weitergehende Aussage wäre nur nach einer umfangreichen Analyse von Rechnungsvorgängen möglich; dies ist - wie bereits ausgeführt - nicht leistbar.

 

zu 5.)

Aus den Erfahrungen der vergangenen rd. 20 Jahren kann gesagt werden, dass es lediglich eine nicht erwähnenswerte Anzahl von Lieferanten gab, die nicht mehr termingerecht gezogene Skonti zurückgefordert haben. Im letzten Jahr ist ein Fall mit einem Rückzahlungsbetrag von ca. 5,00 € bekannt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme