Auszug - Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01600 Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Pluschkell bedankt sich für die Auskunft des Bereiches Recht für die in Auftrag gegebene Überprüfung

Herr Pluschkell bedankt sich für die Auskunft des Bereiches Recht für die in Auftrag gegebene Überprüfung.

Weiterhin moniert er, dass die Stadtwerke Lübeck schon frühzeitig ihr Interesse bekundet hätten, aber die Verwaltung dieses sabotiert hätte. Herr Pluschkell weist auf den Bürgerschaftsbeschluss vom 26.01.2012 hin.

 

Herr Pluschkell stellt folgenden Antrag:

„Der Bauausschuss kritisiert den Bürgermeister dafür, dass der Bürgerschaftsbeschluss vom 26.01.2012 (DS 521), nicht konsequent umgesetzt wird. Der Bürgermeister wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Bürgerschaftsbeschluss vom 26.01.2012 (DS 521), Fernwärme, durch die Stadtverwaltung sowie städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften konsequent umgesetzt wird.

 

Herr Lötsch weist Herrn Pluschkell darauf hin, dass der von ihm gestellt Antrag nichts mit der hier vorliegenden Vorlage zu tun habe und man diese Vorlage beschließen solle und den Antrag in der Bürgerschaft stellen solle.

 

Herr Pluschkell weist auf die Richtungsweisung für die Entscheidungen in der Zukunft hin und bekräftigt, dass er diese Vorlage nicht ablehnen wolle, sonder lediglich die Verwaltung auffordern möchte im Sinne des Bürgerschaftsbeschlusses zu handeln.

 

Herr Lötsch schlägt vor den Antrag als separaten Antrag aus dem BA zu stellen.

 

Herr Lötsch lässt über die unveränderte Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die unveränderte Vorlage:                            15 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt die unveränderte Vorlage einstimmig.

 

 

 

Frau Friedrichsen erläutert, dass sie den Antrag von Herrn Pluschkell unterstütze und der Meinung sei, dass die gewählte Formulierung des Bürgerschaftsbeschlusses geschmeidig und weit auslegbar sei. Frau Friedrichsen spricht auch die ihrer Meinung nach nicht so reibungslose Umsetzung des Beschlusses in der Verwaltung an.

 

Herr Lötsch lässt über den folgenden Antrag von Herrn Pluschkell abstimmen:

 

Der Bauausschuss kritisiert den Bürgermeister dafür, dass der Bürgerschaftsbeschluss vom 26.01.2012 (DS 521), nicht konsequent umgesetzt wird. Der Bürgermeister wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Bürgerschaftsbeschluss vom 26.01.2012 (DS 521), Fernwärme, durch die Stadtverwaltung sowie städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften konsequent umgesetzt wird.“

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            13 Stimmen

Enthaltungen:                                          2 Stimmen

 

Damit beschließt der Bauausschuss den Antrag von Herrn Pluschkell einstimmig.

Beschluss:

Beschluss:

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 – Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich 2 – Satzungsbeschluss - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

             

              a) berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

- Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 08.05.2014, zu Ziffer 1.8,

- Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.1

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.9

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.16,

 

              b) teilweise berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.4,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.2

-              Behörde Nr. 3, Bereich Stadtgrün und Verkehr – Straßenverkehrsbehörde,

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.5,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.1,

 

 


c) zur Kenntnis genommen werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.6 und 1.7,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.7 und 4.8,

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.5, 5.13

 

d) nicht berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.3,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 und 4.6

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6, 5.7, 5.8, 5.9, 5.10, 5.11, 5.12, 5.14, 5.15 und 5.17

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.2,

 

Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich Abwägungsempfehlung wird gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.               Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 – Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich 2 – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

3.              Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

4.               Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.