Auszug - LübeckerInnen in Obdachlosigkeit Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 27.03.2014   

7. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 8.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 03.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2014/01529 Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 27.03.2014
LübeckerInnen in Obdachlosigkeit
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Auch der folgende Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde an den Jugendhilfeausschuss und an den Ausschuss für Soziales (federführend) mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft überwiesen:

Auch der folgende Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde an den Jugendhilfeausschuss und an den Ausschuss für Soziales (federführend) mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft überwiesen:

 

Es möge ein Bericht erstellt werden, der die Zunahme an obdachlosen Frauen in Lübeck und deren Situation darstellt. Des Weiteren möge der Bericht aufzeigen, wie Obdachlosigkeit bei Frauen in Lübeck entgegen gewirkt wird.

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.05.2014 beraten:

             

            Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 08.05.2014 Jugendhilfeausschuss:                           

zu 6.3

Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 27.03.2014
LübeckerInnen in Obdachlosigkeit
Vorlage: VO/2014/01529

 

 

Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs mit dem TOP 6.2 schlägt Frau Borns vor, hier ebenso zu verfahren.                                                                                                                                                                                                                           Der Ausschuss beschließt einstimmig                                                                                                                 vorschlagsgemäß.

 

 

Insofern wird auf die Ausführungen zu TOP 8.1 verwiesen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, den Beratungen im Jugendhilfeausschuss entsprechend zu verfahren.                            

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den Antrag abzulehnen

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den Antrag abzulehnen.