Auszug - Rodelberg Heiweg (B-Plan 07.43.00) Stellungnahme der Verwaltung (5.610)  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Schröder informiert den Bauausschuss darüber, dass die Schaffung eines Ersatzrodelbergs in der Begründung zum B-Plan nicht aufgeführt worden sei

Herr Schröder informiert den Bauausschuss darüber, dass die Schaffung eines Ersatzrodelbergs in der Begründung zum B-Plan nicht aufgeführt worden sei. Im Planungsprozess mit dem Investor sei dies aber abgestimmt worden. Es wird in unmittelbarer Nähe einen Ersatzrodelberg geben, welcher auch im städtebaulichen Vertrag zu Lasten des Investors festgeschrieben wurde.

In der folgenden Umsetzungsphase zum Satzungsbeschluss wird es eine Neugestaltung mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geben. Es wird im laufenden Verfahren nachgeholt die Aspekte mit aufzunehmen.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob in der Vereinbarung mit dem Investor der neue Rodelberg näher beschrieben wurde.

Herr Schröder informiert darüber, dass dieser allgemeine und auch ausreichende Passus im Vertrag besage, dass dies in Absprache mit Stadtgrün und Verkehr zu erfolgen habe.

 

Herr Howe merkt an, dass im gültigen B-Plan an dieser Stelle noch ein Spielplatz ausgewiesen wäre, der von der Bürgerschaft laut Beschluss verkauft werden könne. Auf Grund der Nichtbeteiligung von Kindern und Jugendlichen seitens der Verwaltung habe diese in seinen Augen nicht richtig gehandelt.

 

Herr Howe stellt folgenden Antrag:

Zum Satzungsbeschluss hat die Verwaltung dafür zu sorgen, dass eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47f GO (Gemeindordnung) erfolge.

 

Herr Goldschmidt möchte wissen, wo die konkrete Fläche des neuen Rodelbergs liege und ob es sich hierbei um die gleiche Größe handele.

Herr Schröder informiert darüber, dass die Flächen ca. 75m auseinander liegen und annähernd die gleiche Größe haben. Platz für den Rodelberg sei hier zumindest vorhanden.

 

Herr Wolfgramm hinterfragt, ob es sich hierbei um einen gleichwertigen Hügel handele.

Herr Schröder merkt an, dass dies mit in den Vertrag aufgenommen werden könne.

 

Herr Stolzenberg stellt fest, dass die Grundstücke in einer nicht-öffentlichen-Sitzung verkauft worden seien, so dass die betroffenen Anlieger davon keine Kenntnis erlangen konnten. Er hofft weiterhin, dass sich eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen noch nachholen lasse. Gleichzeitig tut Herr Stolzenberg kund, den Antrag von Herrn Howe zu unterstützen. Weiterhin merkt Herr Stolzenberg an, dass die neue Fläche des Rodelberges eventuell gleich groß sei, aber auch teilweise bewaldet sei. Als reine Rodelfläche stünden seiner Meinung nach nur ca. 25% der Fläche zur Verfügung. Herr Stolzenberg fordert die Verwaltung auf, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

 

Frau Jansen teilt mit, dass auch sie den Antrag von Herrn Howe unterstütze.

 

Herr Senator Boden erklärt, dass dort seit langem kein Spielplatz mehr vorhanden war, sondern nur noch der Rodelberg. Weiterhin verweist Herr Senator Boden auf den von der Bürgerschaft beschlossenen Spielplatzentwicklungsplan, aus dem hervorgehe, dass aus den Veräußerungen von nicht mehr benötigten Spielplatzflächen die bestehenden Spielplätze aufgewertet werden. Auch hat es damals zum Wegfall des Spielplatzes eine Beteiligung vor Ort gegeben erläutert Herr Senator Boden weiter. Daher ist im bestehenden B-Plan diese Fläche noch als Spielplatz ausgewiesen und muss im neuen B-Plan geändert werden.

 

Herr Quirder erklärt, dass im Masterplan Spielplätze der Bürgerschaft die Schließung dieses Spielplatzes mit Beteiligung stattgefunden habe. Weiterhin erläutert er, dass ein B-Plan-Verfahren immer offen sei und eine Beteiligung zu jeder Zeit durchgeführt werden könne.

 

Herr Howe sieht die Verwaltung in der Pflicht eine Beteiligung nach § 47 f GO durchzuführen und möchte mit seinem Antrag nur die Heilung erwirken.

 

Herr Goldschmidt teilt mit, dass er den Ausführungen von Herrn Quirder zustimme.

 

Herr Lötsch lässt darüber abstimmen, ob einem anwesenden Mädchen (der für den Erhalt des Rodelbergs kämpfenden Kinderschar) das Wort erteilt werden dürfe, was der Bauausschuss bestätigt. Von diesem wird festgestellt, dass der Rodelberg und die umgebenden Flächen im Sommer auch als Picknick-Fläche benutzt werden.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob der Teil der heutigen Wiese frei zugänglich sei, was von Herrn Schröder verneint wird. Eine reguläre Erschließung gäbe es nicht, wohl aber einen Trampelpfad durch den Wald, der von den Kindern genutzt werde.

 

Herr Stolzenberg spricht die Pauschalität des Masterplans Spielplätze an und verweist auf einen hier konkreten Fall. Seiner Meinung nach solle man sich nicht auf den Masterplan berufen.

 

Herr Senator Boden spricht noch einmal den von der Bürgerschaft an die Verwaltung auf den Weg gegebenen Masterplan Spielplätze an. Hierbei wurde viel Geld ausgegeben, um den Zustand der Spielplätze zu erfassen, vor Ort Befragungen durchzuführen und die Anzahl der Kinder zu ermitteln, die für eine eventuelle Nutzung in Frage kommen. Daher sollte der Bürgerschaftsbeschluss nicht in Frage gestellt werden.

Mit der Veräußerung der Fläche an das Wohnungsbauunternehmen zur Herstellung einer Wohnbebauung, wurde eine vertragliche Verlagerung des Rodelbergs mit beschlossen. Es müsste daher eine neue Bewertung stattfinden, in der die Fläche als Baufläche herausgenommen und als Spielplatz ausgewiesen wird.

 

Herr Senator Boden erläutert noch einmal, dass – wie von Herrn Schröder bereits eingangs erwähnt - im Rahmen des B-Planverfahrens speziell eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattfinden werde. Weiterhin hat sich der Investor in den Gesprächen mit der Verwaltung verpflichtet für einen Ersatzrodelberg zu sorgen, der die gleiche Qualität aufweist, was nicht automatisch auch die gleiche Größe beinhalten müsse.

 

Frau Metzner erwähnt, dass sie bei einem vor Ort-Termin festgestellt habe, dass gemäß dem aktuellen B-Plan noch eine Spielplatzfläche ausgewiesen sei, worüber im Bauausschuss nicht informiert wurde.

 

Herr Lötsch bekräftigt noch einmal die Zusage der Verwaltung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bis zur Satzungsbeschluss und möchte im nächsten Bauausschuss am 19.05.2014 berichtet haben, wie diese Beteiligung umgesetzt werden solle.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, wie mit der Anfrage der Partei-Piraten (TOP 5.2.1) zu Frage 4 in Zukunft umgegangen werde.

Herr Schröder teilt mit, dass die Verwaltung diese Beteiligung sehr genau und ernst nehme und in diesem Fall leider ausnahmsweise ein Fehler passiert sei, der aber noch geheilt werden könne.

 

Herr Pluschkell spricht im Bezug auf Herrn Stolzenbergs Äußerung die Tatsache an, dass man sich seit geraumer Zeit bei der Hansestadt Lübeck Gedanken mache, wie eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sinnvoll zu gestalten wäre.

 

Herr Lötsch fragt Herrn Howe, ob sein Antrag aufrecht erhalten bleiben solle, da die Verwaltung von sich aus schon das Nachholen einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zugesagt habe.

Herr Howe bekräftigt, dass über seinen Antrag abgestimmt werden solle.

 

Herr Freitag findet, dass der Antrag unnötig sei, da er der Verwaltung vertraue.

 

Herr Lötsch lässt über folgenden Antrag abstimmen:

 

Zum Satzungsbeschluss hat die Verwaltung dafür zu sorgen, dass eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47f GO (Gemeindordnung) erfolge.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            13 Stimmen

Enthaltungen:                                          2 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig den Antrag.