Auszug - Bericht zur Niederschlagswassergebühr  

8. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 4.2.4
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Aufgrund des letzten starken Medieninteresses am Thema (insbesondere Problemfälle Teil¬eigentum) gibt Herr Dr

Aufgrund des letzten starken Medieninteresses am Thema (insbesondere Problemfälle Teil­eigentum) gibt Herr Dr. Verwey einen mündlichen Bericht zum Stand der Niederschlagswas­sergebühr anhand von folgenden Zahlen:

 

Seit 2 Jahren werden von den EBL 39.000 Grundstücke im Zuge der Niederschlagswasser­gebühr bearbeitet und entsprechende Bescheide versandt.

Bei 33.000 Grundstücken ist in der Regel 1 Eigentümer betroffen.

Bei 1.600 Grundstücken (= 4,6 %) gibt es 13.000 Anteilseigner. Diese Grundstücke haben zumeist einen Verwalter zur Betreuung.

284 Grundstücke sind Fälle mit 10 oder mehr Eigentümern.

30 Grundstücke sind Fälle mit mehr als 50 Eigentümer. Davon waren zurzeit des Erhe­bungsverfahrens 15 ohne Verwalterbetreuung. Seit Gebührenerhebung sind es nur noch 9.


Von diesen 9 verwalterlosen Grundstücken befinden sich 6 im Pinassenweg.

 

Fazit: Dieses Thema mit so hohem Mehrfacheigentum beträfe nur Ausnahmefälle.

Diese Fälle sind in der Tat besonders zu lösen; dafür wird mit den Betroffenen gesprochen.

Laut Satzung besteht die Möglichkeit, dass je Teileigentümer ein separater Bescheid erstellt wird. Dies ist möglich, wenn die Teileigentümer den EBL mitteilen, in welcher Aufteilung dieses geschehen solle.

 

Hinweis auf die in der Satzung eingebaute Lösung: Zu gegebener Zeit wird der Mindestbetrag von 15,00 EUR/Jahr geprüft.

 

Herr Dr. Verwey verweist auf die hohen Aufwendungen für die Verwaltungsverfahren.

Deshalb müsse es Grundregel sein, dass die Teileigentümer sich selbst um die Grundstücke zu kümmern haben.

 

Herr Rohlf teilt  mit, dass das Problem von den EBL gut gelöst worden sein, trotz der einsei­tigen Presseerklärung.

 

Herr Dr. Lengen fragt nach, wie häufig Änderungen notwendig seien und wie die Angaben der Bürger geprüft würden.

Laut Herrn Dr. Verwey sei man da vordergründig auf den ehrlichen Bürger angewiesen. Zurzeit würden nach einer Plausibilisierung die Daten erfasst werden – noch ohne Kontrolle. Diese sei erst im Laufe der nächs­ten Jahre möglich.

Bei Falschangaben von Verwaltern läge die Haftungsfrage bei diesen.