Auszug - Bebauungsplan 03.02.00 - Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich II - Auslegungsbeschluss   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 07.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01491 Bebauungsplan 03.02.00 - Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich II - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stolzenberg verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal

Herr Stolzenberg verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.

 

Herr Senator Boden erläutert den erneuten Auslegungsbeschluss damit, dass es durch Änderungen bezüglich der Festsetzung der Geschosse vor dem letzten BA am 17.03.2014 Restbedenken zum Satzungsbeschluss gegeben habe. Es wurde eine verkürzte erneute Offenlage auf Basis des letzten B-Planes empfohlen.

 

Herr Freitag fragt nach der Einhaltung möglicher Fristen.

 

Herr Senator Boden erklärt, dass es keine Nachteile geben werde, wenn der Bürgermeister nach der nächsten Bürgerschaftssitzung am 23.06.2014 diesen Beschluss unterschreibe.

 

Frau Friedrichsen spricht die in den Planungsrechtlichen Festsetzungen unter Punkt 4.2. genannte 60% der Begrünung der Dachflächen an und möchte wissen, bis zu welcher Neigung eines Daches eine Begrünung möglich sei.

Herr Senator Boden erläutert, dass dieses unterschiedlich sei und von der Art der Begrünung und von der Art des Daches abhänge.

 

Herr Lötsch lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            14 Stimmen

(Hinweis: Herr Stolzenberg war wegen Befangenheit abwesend)

 

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.

Beschluss:

Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wird die erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
  3. Bei der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Trägerbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden.
  4. Die Dauer der erneuten Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt.