Auszug - Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss - von der Tagesordnung abgesetzt  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 7 / 2013 - 2018
TOP: Ö 10.6
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 27.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2014/01481 Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. BodenBezüglich:
VO/2014/01330
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen und von der Tagesordnung angesetzt

 

Die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen und der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung angesetzt.

 

Beschluss:

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

             

              a) berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

- Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.1

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.9

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.16,

 

              b) teilweise berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.4,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.2

-              Behörde Nr. 3, Bereich Stadtgrün und Verkehr – Straßenverkehrsbehörde,

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.5,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.1,

 

 


c) zur Kenntnis genommen werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.6 und 1.7,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.7 und 4.8,

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.5, 5.13

 

d) nicht berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.3,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 und 4.6

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6, 5.7, 5.8, 5.9, 5.10, 5.11, 5.12, 5.14, 5.15 und 5.17

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.2,

 

Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich Abwägungsempfehlung wird gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.               Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

3.              Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

4.               Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechustunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.