Auszug - Resolution Frauenhausplätze Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 29. August 2013; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen   

6. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 01.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2013/00907 Resolution Frauenhausplätze
Überweisungsauftrag der Bürgerschaft vom 29.08.2013 an den Ausschuss für Soziales
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu liegt eine Austauschvorlage mit der VO-Nr

Der Überweisungsauftrag wurde mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft an den Ausschuss für Soziales überwiesen.

In der Sitzung am 05.11.2013 hatte der Ausschuss einstimmig beschlossen, den Antrag zurückzustellen mit der Zielsetzung, eine interfraktionelle Resolution zu entwerfen.

Vor Sitzungsbeginn wurde folgende Austauschvorlage mit der VO-Nr. 2014/01516 umverteilt:

 

Antrag:

Die Lübecker Bürgerschaft appelliert an die Landesregierung, die Anzahl der Frauenhausplätze in den beiden Frauenhäusern in Lübeck zu erhöhen.

Durch die Schließung des AWO Frauenhauses und die nachträgliche Wiedereröffnung (mit reduzierter Platzanzahl) dieser Zufluchtsstätte für Frauen und deren Kinder, die von Gewalt betroffen sind, besteht immer noch gravierender Platzmangel. Wir stehen zu den Frauenhäusern in der Hansestadt Lübeck und sehen den dringenden Bedarf von mindestens 16 weiteren Plätzen  gegeben.  Die Sicherheit von Frauen und Kindern hat  oberste Priorität. Es ist Landesaufgabe, den sicheren Raum bereit zu stellen und durch die Betreuung und Hilfe vor Ort den Opfern von Gewalt auf lange Sicht wieder die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich beim  Bund für eine einheitliche Finanzierung der Arbeit von Gewaltschutzeinrichtungen einzusetzen.

 

Begründung:

Es ist Aufgabe des Landes, ausreichend Plätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung zu stellen, die Zuflucht vor häuslicher Gewalt suchen. Das Autonome Frauenhaus ist seit der Schließung des AWO-Frauenhauses und Streichung von 42 Plätzen dauerhaft überbelegt.

Das AWO-Frauenhaus wurde zwar wieder eröffnet, jedoch kamen zu den 12 bereits bestehenden Plätzen in Schutzwohnungen nur drei weitere Frauenhausplätze hinzu, so dass es kaum Entspannung in der Situation gibt. Wenn ein Frauenhaus zu 100% belegt ist, bedeutet es, dass keine weitere Frau (mit Kind) aufgenommen werden kann. Erst bei einer durchschnittlichen Belegungsquote von 60-70%, wie es vor der Schließung des AWO-Frauenhauses bzw. 80-90% im Autonomen Frauenhaus der Lübecker Situation entsprach, ist gewährleistet, dass Schutz suchende Frauen in Lübeck Zuflucht finden und die Mitarbeiterinnen nicht dauerhaft einer Arbeitssituation ausgesetzt werden, die gesundheitsschädigend ist.

 

 

Herr Klinkel begründet nochmals den Antrag; Frau Kehl führt dazu ergänzend aus.

 

Es folgt eine umfangreiche kontroverse Diskussion zum Ablauf des Abstimmungsverfahrens und zum Inhalt der Resolution.

Es sprechen dazu Frau Regier, Frau Menorca, Herr Klinkel, Frau Jansen, Frau Sasse, Herr Schaffenberg sowie Herr Krause.

Eine erneute Beratung und Vertagung der Angelegenheit lehnt Herr Klinkel auf Nachfrage ab.

 

Der Vorsitzende lässt über den Überweisungsauftrag abstimmen.

Frau Wolter ist bei dieser Abstimmung abwesend.

Antrag:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen, dem Antrag in der Fassung der Austauschvorlage stattzugeben

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen, dem Antrag in der Fassung der Austauschvorlage stattzugeben.