Auszug - INTERREG 5 A hier: Zustimmung zum Operationellen Programm - Tischvorlage -  

4. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 10.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2014/01365 INTERREG 5 A
hier: Zustimmung zum Operationellen Programm
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grau, Conja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege beschließt die Tagesordnung mit der Änderung und der Anerkennung der gegebenen Dringlichkeit, die Zuordnung der Tagesordnungs-punkte – wie vorab besprochen einstimmig

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt Frau Grau vom Bereich Wirtschaft und Liegenschaften im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege und erteilt ihr das Wort.

Frau Grau bedankt sich dafür, dass die Vorlage noch auf die heutige Tagesordnung gesetzt wurde. Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass das INTERREG 5 A Programm bis Ende April an die EU Kommission übermittelt werden soll und die Bürgerschaft den Inhalt des Deutsch-Dänischen INTERREG 5 A Programms für die Förderperiode 2014/2020 in der März-Sitzung zustimmen muss. Davor soll die Vorlage in 7 Ausschüssen zur Vorberatung noch behandelt werden.

Im Folgenden informiert sie den Ausschuss über die wesentlichen Punkte der Vorlage.

So hat es in der Förderperiode 2007-2013 zwei getrennte INTERREG 4 A – Programme gegeben. Im Mai 2011 wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die in den folgenden Arbeitssitzungen entschied, zukünftig ein gemeinsames 5 A Programm aufzunehmen.

An der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sind Syddanmark  und Jælland von dänischer Seite und die Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, sowie die kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Neumünster und Lübeck auf deutscher Seite beteiligt. Die zukünftige Förderregion umfasst eine Fläche von
29.000 qkm und 3,6 Millionen Menschen.

Das zur Verfügung stehende Finanzvolumen beträgt 89,9 Millionen Euro.

 

Das Forschungsprojekt umfasst  4 thematische Ziele:

 

  1. die Stärkung von Forschung, technologische Entwicklung und Innovation mit 40 % der Fördersumme und
  2. Umweltschutz und Förderung der Ressourcen-Effizienz mit 22,5 %.
  3. Die Förderung von Beteiligung und Mobilität mit 15 %.
  4. Die Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung einer effizienten, öffentlichen Verwaltung.


Zur Frage von AM Herr Junghans, wie sich das Verhältnis zwischen den Investitionen der Verwaltung zu den Fördermitteln darstellt, antwortet Frau Grau, dass die Akquisition aller Fördermittel in INTERREG, die Begleitung von Projekten, die Programmabwicklung im Rahmen der Strukturfonds und der Gemeinschaftsinitiativen in der Hansestadt Lübeck in der Förderperiode 2007-2013 Gesamtkosten in Höhe von etwa 910.000 Euro verursacht habe. Dagegen stehen Fördermittel und Zuflüsse in Höhe von 34,6 Millionen Euro.

Dies entspricht einem durchschnittlichen Verhältnis von 1:38. Dabei werden die Personalkostenanteile der Hansestadt Lübeck als Eigenmittel gewertet.

Eine grundsätzliche Frage von AM Frau Zunft, was INTERREG überhaupt bedeutet, beantwortet Frau Grau. AM Herr Rieckmann fragt an, wer die Entscheidung über die Geldvergabe trifft. Frau Grau antwortet, dass die INTERREG-Projekte vom gemeinsamen INTERREG-Ausschuss beschlossen werden. Der setzt sich zusammen aus Vertretern der Gebietskörperschaften und Vertretern der Wirtschaft und Sozialpartnern.

Die EU genehmigt quasi nur das Programm, dass die Partner dann gemeinsam durchführen und dafür eine Verwaltungsbehörde in Kiel und das INTERREG Sekretariat in Kruså einsetzen. Der INTERREG-Ausschuss ist auch das Überwachungsgremium für die Programm Administration.

 

Beschluss:

Beschluss:

  1. Die Hansestadt Lübeck stimmt dem Inhalt des Deutsch-Dänischen INTEREG 5 A Programms für die Förderperiode 2014 – 2020 ( inkl. der Auslaufjahre) zu.
  2. Der Bürgermeister oder sein Vertreter wird ermächtigt, in seinem Ermessen eventuellen Programmänderungen, die sich im weiteren Entwicklungsprozess  zeigen, zuzustimmen.

    Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, mit einer Enthaltung, die Vorlage gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.