Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.1.1              Meesenplatz (Herr Howe) (5.660 / 5.610)

(TOP 5.2.5 am 20.01.2014)

Herr Howe bemängelt den hohen Bordstein, wenn man von der asphaltierten Straße am Meesenplatz abbiegt. Es möge geprüft werden, ob die dortige Fläche zum Überfahren geeignet sei und umgebaut werden könne.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden erwähnt, dass bisher keine Umbauwünsche bekannt seien, aber er sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Weitere Zwischenantwort:

Nach Rücksprache mit den zuständigen Bereichen des Fachbereiches sind bisher zu der oben angesprochenen Thematik keine Beschwerden oder Probleme bekannt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Einmündung verkehrsgerecht ausgestattet ist. Des Weiteren ist ein Überfahren des Bordsteins beim Ab- bzw. Einbiegen nicht zulässig.

 

Abschließende Antwort:

Auf Rückfrage mit dem Antragsteller konnte von der Verkehrsplanung das konkrete Anliegen in Erfahrung gebracht werden.

Am 04.03.2014 hat ein Ortstermin mit Beteiligung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger sowie der Verkehrsplanung stattgefunden.

Von der Verkehrsplanung wurde die bemängelte Situation geschildert.

Ergebnis der Überprüfung vor Ort:

Es ist das Aufstellen von zwei Pollern, die das Beparken des zur Rede stehenden Gehweges verhindern sollen, vereinbart und von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet worden. Die Poller werden von der angrenzenden Grünfläche, wo sie nicht mehr notwendig sind, an die neue Position versetzt. Dadurch wird die Befahrung des asphaltierten Gehweges durch Kfz geschützt und die Sicherheit für Fußgänger erhöht.

Weitere Maßnahmen - wie z.B. ein Versetzen des Bordsteins - werden nicht für notwendig erachtet.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              Ehemalige Gelände von Sager & Klüßmann (Herr Pluschkell) (5.660 / 5.610)

(TOP 12.2.1 am 16.12.2013)

Herr Pluschkell möchte wissen, was auf dem ehemaligen Gelände von Sager & Klüßmann (Stadtgraben / Lachswehr) geplant sei. Das Gebiet grenzt an den Lübecker Motoryachtclub. Das Gebiet war für Reihenhäuser überplant. Nach Aussage des jetzigen Eigentümers sollen dort Altmateriallager und eine Freizeitanlage errichtet werden. Herr Pluschkell bittet um Klärung.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort am 20.01.2014:

Es liegen momentan keine aktuellen Baugesuche vor.

 

(TOP 12.1.1 am 20.01.2014)

Herr Pluschkell ist diese Antwort nicht ausreichend genug. Er möchte weiterhin wissen, was aktuell dort geplant sei, was für baurechtliche Möglichkeiten es dort gäbe und ob die Hansestadt Lübeck plane den Uferwanderweg dort weiter zu führen.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Für das Gelände von Sager & Klüßmann (Wielandstraße 12b) setzt der rechtskräftige Bebauungsplan 03.08.00 - Lachswehrallee / Stadtgraben (1987) im nördlichen Teil eine Stellplatzanlage sowie im Bereich der heutigen Halle ein Mischgebiet fest.

Die flächenmäßig ähnlich große Vorfläche vor der Halle ist als Sondergebiet Wassersport-Bootshalle festgesetzt.

Die überbaubare Fläche über Misch- und Sondergebiet lässt eine Firsthöhe von 12m ü.NHN sowie eine GRZ von 0,4 und eine GRZ von 0,8 in abweichender Bauweise zu.

Ziel ist, laut Begründung, eine freizeitorientierte Nutzung der Uferzone. Die uferseitigen Flächen sind als öffentliche Grünfläche für einen Wanderweg mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten des Sondergebietes festgesetzt. Auf den Wasserflächen ist der nach Wassergesetz genehmigte Sportboothafen nachrichtlich übernommen.

 

Anfragen oder Anträge für die Überplanung der Flächen sind weder in der Bauordnung 5.631 noch im Einvernehmen 5.610.5 eingegangen. Es gelten die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes.

 

Langfristiges Ziel der Hansestadt Lübeck ist es - wie im weiter nördlich gelegenen Bereich der Stadtwerkegrundstücke bereits begonnen - den bislang an der Possehlbrücke unterbrochenen Uferwanderweg als durchgängigen Wanderweg von der Trave in die Altstadt herzustellen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.3              Leerstand Priwall (Frau Kaske) (2.280)

(TOP 5.2.2 am 03.02.2014)

Frau Kaske möchte wissen, was mit dem leerstehenden Gebäude (ehemaliges Wohnheim) auf dem Priwall, in der Wiekstraße 9 geplant sei.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort des Bereiches 2.280:

Der Bebauungsplan 33.37.00 – Priwall/Sportboothafen, Teilbereich I hat für dieses Flächen ein II-geschossiges Mischgebiet in offener Bauweise mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,73 festgesetzt.

Das abgängige Gebäude ist in einem Teilbereich, der ehemaligen Hausmeisterwohnung, noch von einem älteren Mieter bewohnt für den Ersatzwohnraum gesucht wird. Es gibt Interesse der benachbarten Handwerkskammer aber auch von privater Seite, das Grundstück zu erwerben. Der Bereich Wirtschaft und Liegenschaft plant eine Ausschreibung des Grundstückes

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

Herr Quirder möchte wissen, warum die ihm für den heutigen Bauausschuss zugesagte Antwort bezüglich der Baumfällarbeiten in Karlshof / Israelsdorf nicht vorliegen.

Herr Dr. Klotz verweist auf das Protokoll des Bauausschusses vom 03.03.2014, in dem eine Beantwortung in einer der nächsten Sitzungen zugesagt wurde.

 

Bezüglich der Straßenbeleuchtung in der Klaus-Groth-Straße, für deren Antwort der Bauausschuss am 07.04.2014 terminiert ist, teilt Herr Dr. Klotz schon vorab mit, dass hier lediglich nicht standsichere Leuchten entfernt wurden und es keine ersatzlose Maßnahme gewesen sei.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4              Markisen im neuen Travequartier (Herr Pluschkell) (5.610)

(TOP 12.2.2 am 03.02.2014)

Herr Pluschkell verweist auf eine Zeichnung des Büros Schröder-Berkentin Architekten zur beabsichtigen Neugestaltung der ehemaligen Holstentor-Arkaden an der Untertrave (jetzt: Travequartier) und fragt, ob seitens der Bauverwaltung hinsichtlich der geplanten großen Markisen die Bestimmungen der Gestaltungssatzung für die Lübecker Altstadt in gleicher Weise beachtet wurden wie bei anderen Bauprojekten, z. B. bei Markisen in der Großen Burgstraße.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort im Bauausschuss am 17.03.2014:

Herr Senator Boden erläutert, dass die Aussage von Herrn Pluschkell nach eigener Anschauung vor Ort nicht zutreffe, da die zur Rede stehenden Markisen nur die eigenen Schaufenster des Lokals überspannen. Allerdings weisen diese Schaufenster verschiedene Breiten auf, so dass schnell der Eindruck entstehen könne, dass es sich hierbei um Eingänge habdele.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.