Auszug - Bebauungsplan 07.43.00 Heiweg/ Heidenkoppel Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 17.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01323 Bebauungsplan 07.43.00 Heiweg/ Heidenkoppel
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Beyerle, Alice-Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Quirder stellt für die SPD-Fraktion den Ergänzungsantrag, dass beim Punkt (Gestaltung 4

Herr Quirder stellt für die SPD-Fraktion den Ergänzungsantrag, dass beim Punkt 4.4 Gestaltung in der Begründung auf Seite 14 ergänzt wird, dass eine extensive Begrünung verpflichtend sei, wenn Flachdächer gebaut werden, was auch die Haupthäuser mit einschließe.

 

Herr Wolfgramm hinterfragt die in der Anlage 1 unter den Punkten 5.5, 8.4 und 8.7 genanten Gutachten und möchte wissen ob es hierbei mit den Versickerungen eventuell zu Problemen komme.

Herr Schröder informiert, dass diese Gutachten bei der Auslegung mit ausgelegt werden.

 

Herr Goldschmidt äußert sich dahingehend, dass er es nicht gut fände, dass die Verpflichtung zur Begrünung vorgeschrieben werde, da ein kostengünstiges Bauen angestrebt werden solle.

 

Herr Howe ergänzt, dass es sich dem Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mit anschließe und erwidert auf Herrn Goldschmidts Aussage, dass eine Begrünung eines Daches teilweise günstiger sein kann, als ein Tondach.

 

Herr Lötsch lässt über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Ergänzung:                            6 Stimmen

Gegen die Ergänzung:              8 Stimmen

Enthaltung:                                          1 Stimme

 

Damit ist der Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Lötsch lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            9 Stimmen

Enthaltungen:                                          6 Stimmen

 

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage mehrheitlich.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 07.43.00 Heiweg/ Heidenkoppel erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 07.43.00 Heiweg/ Heidenkoppel sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 bis 5) gebilligt.

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

4.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.