Auszug - Antwort des FB 2 betr. Sachstand Erbbauzinzrückerstattung (Anfrage von AM Herrn Zander am 25.02.14)  

11. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 11.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Strätz nimmt Bezug auf die Anfrage von Herrn Zander und berichtet detailliert über das Verfahren und die Abarbeitung der Erbbauzinsrückerstattungen

Herr Strätz nimmt Bezug auf die Anfrage von Herrn Zander und berichtet detailliert über das Verfahren und die Abarbeitung der Erbbauzinsrückerstattungen.

Er führt im Einzelnen aus:

 

- in 5.500 Fällen wurde der Erbbauzins erhöht
- davon enthalten 3.500 Verträge Klauseln, die eine Rückerstattung begründen
- davon haben sich bislang 1.900 Betroffenen bei der Verwaltung gemeldet
- davon wiederum sind in 1.450 Fällen Festsetzungsbescheide ergangen
- 900 Fälle sind in der sog. Belegerfassung (Vorstufe für die Buchung und die Auszahlung;
  diese Fälle haben ein Rückzahlungsvolumen von ca. 1,7 Mio €


Auf Nachfrage von Herrn Lüttke teilt Herr Strätz mit, dass sich noch weitere Anspruchsberechtigte melden werden.

Herr Strätz erläutert zur Nachfrage des Vorsitzenden weiter, dass ein Großteil der im Oktober 2013 erteilten Festsetzungen zwischenzeitlich abgearbeitet sei. Die restlichen Fälle werden bis Ende des Jahres abgearbeitet.

 

Herr Strätz bestätigt Herrn Lötsch, dass zwischen Festsetzung und Auszahlung der Rückerstattungen eine lange und aufwändige Buchungsphase von zur Zeit 3 Monaten liege. Es werde hedoch versucht, diesen Zeitraum zu verdichten.

 

Abschließend stellt Herr Strätz zur Nachfrage von Herrn Lötsch fest, dass eine Rückzahlung der Erbbauzinsen nur erfolge, wenn sich die Anspruchsberechtigten bei der Verwaltung melden. Die Rückzahlungsproblematik sei nach Auffassung der Verwaltung mehrfach und ausreichend kommuniziert worden.

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.