Auszug - Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG)  

11. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 11.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2014/01350 Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Heidig, Renate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Zander beantragt, in der Fassung der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zu entscheiden

Herr Zander beantragt, in der Fassung der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zu entscheiden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hatte nachstehend aufgeführte Empfehlung abgegeben:

 

Gleichzeitig spricht sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, gegenüber der der Vorlage beigefügten Stellungnahme der Stabsstelle Konsolidierungskonzept

richtig zu stellen und ebenda entsprechend zu ändern:

Es findet auf Grund der gesetzlichen Regelung im KiTaG keine Standard-erhöhung statt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die in der Begründung dargestellten Maßnahmen (s. Tabellen kurz- bis langfristige Maßnahmen ab S. 6) werden in den Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG aufgenommen.
  2. Der gesamtstädtische Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2014 für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt 46.000 Euro. Die haushaltsmäßige Ordnung ist erfolgt.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
in der Fassung der Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses zu entscheiden.