Auszug - Unterbringung von Asylsuchenden Anfrage des Ausschussmitgliedes Natalie Regier   

5. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 10.3
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 04.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: SeniorInnenEinrichtung Prassekstraße
Ort: Prassekstraße 6, 23566 Lübeck
VO/2014/01341 Anfrage des Ausschussmitgliedes Natalie Regier

- Unterbringung von Asylsuchenden -
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Bearbeiter/-in: Stadthaus-Panissie, Astrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kewitz führt zu der Anfrage von Frau Regier folgendes aus:

Herr Kewitz führt zu der Anfrage von Frau Regier folgendes aus:

 

Am 25.02.2014 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein den Erstattungserlass zur Anerkennung von Unterkünften für Asylsuchende neu gefasst. Danach ergibt sich folgende Vorgabe zur Anerkennung durch das Land:

 

Im Unterschied zu in kommunaler Verantwortung betriebenen Unterkünften, bei denen das Land 70% der tatsächlich im Einzelfall entstehenden Kosten der Unterkunft erstattet, werden 70% der Personal- und Sachkosten für den Betrieb einer anerkannten Unterkunft seitens des Landes an die Kommune erstattet.

Bewohner einer anerkannten Unterkunft sollen grundsätzlich Bezieher nach dem AsylbLG mit einer Aufenthaltsgestattung sein.

Eine anerkannte Unterkunft sollte:

  • als kommunale Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende fungieren und damit der Orientierung in dem neuen Lebensumfeld dienen. Die regelmäßige Aufenthaltsdauer soll auf 6 Monate begrenzt sein.
  • ein schriftliches Betreuungskonzept als Grundlage haben
  • mind. 40 Plätze und max. 100 Plätze vorhalten
  • grundsätzlich in Trägerschaft der Kommune betrieben werden. Betrieb und Betreuung kann aber auch an Dritte übertragen werden, hier muss aber ein Weisungsrecht der Behörde geregelt, sowie die fachliche und soziale Kompetenz abgesichert sein.
  • eine Anbindung an den ÖPNV haben und die Erreichbarkeit von medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des tgl. Lebens sichergestellt sein.
  • eine Wohnfläche von mind. 8 qm pro Person (6 qm persönlicher Gebrauch und 2 qm Gemeinschaftsfläche) vorhalten
  • die Möglichkeit zur Selbstverpflegung bieten
  • die Unterbringung von Familien in möglichst abgetrennten Wohneinheiten bieten
  • die getrennte Unterbringung von alleinstehenden Frauen und Männern ermöglichen
  • ein Spielzimmer für Kinder und Schularbeitsraum bieten
  • Freiflächen für Sport, Spiel und Erholung (Sitzbänke) in der Nähe bieten

 

Weitere Prüfungen erfolgen auf das jeweilige Objekt abgestimmt, insbesondere auf die Einhaltung der Vorschriften des Brandschutzes und der Hygienebestimmungen.

 

Herr Senator Schindler erinnert an die Ankündigung des Landes im Oktober 2012, die Hansestadt Lübeck bei der Aufgabe der Unterbringung von Asylsuchenden zu unterstützen. Der neu gefasste Erstattungserlass zur Anerkennung von Asylunterkünften sei nun der erste konkrete Schritt und eröffne die Möglichkeit der finanziellen Entlastung der Hansestadt Lübeck bei dieser Aufgabe.

Auf Nachfrage von Frau Regier führt Herr Kewitz aus, der zuständige Mitarbeiter des Innenministeriums habe aufgrund des neu gefassten Erlasses eine positive Bescheidung seiner 3 Anträge auf Anerkennung in Aussicht gestellt.

Frau Regier bittet um weitere Unterrichtung.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.