Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

5. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 04.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: SeniorInnenEinrichtung Prassekstraße
Ort: Prassekstraße 6, 23566 Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende teilt mit, dass unter dem TOP 9 – „Mitteilungen aus dem Fachbereich 2“ heute weiterhin zu folgendem Thema Mitteilungen gegeben werden:

Der Vorsitzende teilt mit, dass unter dem TOP 9 – „Mitteilungen aus dem Fachbereich 2“ heute weiterhin zu folgendem Thema Mitteilungen gegeben werden:

 

9.2              Sachstand Armuts- und Sozialbericht 2012

 

                                                                                                               

Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um die Vorlage zum Thema „INTERREG 5 A; hier: Zustimmung zum Operationellen Programm“ zu erweitern.

Frau Grau begründet die Dringlichkeit der Vorlage.

Der Vorsitzende lässt über die Dringlichkeit abstimmen.

Der Ausschuss beschließt die Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit einstimmig mit 15 Ja-Stimmen.

Die Vorlage wird dem TOP 7.1 zugeordnet.

             

             

Weiterhin liegt ein Dringlichkeitsantrag von Frau Menorca zum Thema „Senioren- und Freizeitpass/Aufhebung Sperrfrist“ vor.

Frau Menorca begründet die Dringlichkeit ihres Antrags.

Der Vorsitzende lässt über die Dringlichkeit abstimmen.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen

                                             7 Nein-Stimmen

Der Antrag erhält damit keine Dringlichkeit und wird nicht in die Tagesordnung aufgenommen.

 

 

Außerdem liegt ein Bericht der Verwaltung „zum aktuellen Sachstand nach Einführung des Kommunalen Förderbudgets 2011-2014 in der Hansestadt Lübeck für den sozialen Wohnungsbau“ vor, der unter TOP 13.1 nichtöffentlich beraten werden soll.

Nach dem mit Wirkung vom 13.04.2012 neu gefassten § 35 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein ist die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner es erfordern. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit ist im Einzelfall auf Antrag der Verwaltung oder eines Ausschussmitgliedes durch den Ausschuss für Soziales zu entscheiden. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Ausschusses.

Über den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden; ohne Beratung über den Antrag wird in öffentlicher Sitzung entschieden.

Die Verwaltung hat eine kurze Begründung für den Ausschluss der Öffentlichkeit  in ihren Bericht auf Seite 3 aufgenommen.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abstimmen.

Der Ausschuss beschließt mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Bericht wird unter dem TOP 13.1 nichtöffentlich beraten.

 

 

Unter TOP 13.2 ist ein mündlicher Bericht von Frau Roggensack und Herrn Kaminski zur „aktuellen Wirtschaftslage der SeniorInneneinrichtungen (Quartalsbericht IV/2013)“ vorgesehen.

Herr Senator Schindler begründet kurz den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Der Ausschuss beschließt mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung den Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der mündliche Bericht wird unter dem TOP 13.2 nichtöffentlich beraten.                                                                                                 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Die Tagesordnung ist damit festgestellt.