Antwort:
Vorbemerkung
Eine mündliche Beantwortung in der Bürgerschaft am 30.01.2014 war wegen des Umfanges
der erwarteten Antworten ausgeschlossen. Auch die nach der Geschäftsordnung der Bürgerschaft
vorgesehene Beantwortung in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.02.2014 ist vollständig
nicht möglich.
Zuletzt hat der Bereich 1.201 im Jahre 2011 umfassend zu Gutachten und Beratungsaufträgen
im städt. Haushalt einschl. Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen berichtet,
der Bericht vom 20.10.2011 (Bürgerschaft Ende November 2011) kann auf Wunsch
zur Verfügung gestellt werden. Die damalige Berichterstattung konnte nur mit durch eine
Einschaltung aller Bereiche erledigt werden und hat einige Wochen in Anspruch genommen.
Antwort unter Berücksichtigung der Vorbemerkung
Beigefügt sind:
Anlage 1 eine Gesamtzusammenstellung aller Aufwendungen 2008-2013.
Anlagen 2, 2a-2c Zusammenstellungen nach Untergruppen für die kameralen Jahre 2008 und 2009
Anlage 3 Zusammenstellung der Aufwendungen nach Produkten für die doppischen Jahre 2010- 2013
Die Listen sind betraglich absteigend sortiert nach der Summe der gebuchten Planungsmittel
für den Zeitraum 2008-2009 (aus Komfis) bzw. 2010-2013 (aus MACH).
Inhaltlich konnte in die ermittelten Zahlen nicht eingestiegen werden. Hinzuweisen ist darauf,
dass für die Jahre ab 2010 noch kein verbindlicher Jahresabschluss vorliegt. Veränderungen
in den Buchungen – insbesondere ab dem Jahr 2011ff.- sind nicht vollständig ausgeschlossen.
Weitere Informationen können in der Kürze der Zeit nicht geliefert werden, der damit verbundene
Verwaltungsaufwand ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu leisten. Es wird vorgeschlagen,
die Liste (n) auszuwerten und bei Bedarf gezielte Fragen zu stellen, die dann von den
Fachbereichen/Bereichen (ggf. im Rahmen von Fachausschussberatungen) zu beantworten
wären.
Hinsichtlich der Fragestellung zu den Beteiligungsunternehmen und städtischen Gesellschaften
wird vom Bereich 1.203 – Beteiligungscontrolling folgendes ausgeführt:
Für die Aufgabenerledigung der städtischen Gesellschaften ist die Geschäftsführung verantwortlich.
Die Beauftragung externer Berater erfolgt im Rahmen der durch den Gesellschaftsvertrag
oder die vom Aufsichtsrat erlassene Geschäftsordnung für die Geschäftsführung vorgegeben
Wertgrenzen. Wie hoch diese Wertgrenze ist, unterscheidet sich von Gesellschaft
zu Gesellschaft. Wird eine im Gesellschaftsvertrag oder der Geschäftsordnung dargestellte
Wertgrenze überschritten, darf die Geschäftsführung erst nach Zustimmung des Aufsichtsrats
bzw. der Gesellschafterversammlung tätig werden. Sie trägt hierfür die Verantwortung
und muss dies auch in den Gesellschaftsgremien vertreten. Eine Unterrichtung des Bürgermeisters
über die jeweils durch die Geschäftsführungen städtischer Gesellschaften erteilten
Berateraufträge erfolgt nur im Einzelfall aus thematischen Gründen.
Deshalb könnte nur durch eine Abfrage bei den Gesellschaften, in welcher Höhe Beratungsleistungen
in Anspruch genommen wurden, weitere Informationen zusammengetragen werden.
Die Hansestadt Lübeck ist unmittelbar und mittelbar an 40 Gesellschaften beteiligt.
Eine umfassende Datenerhebung im Sinne der Anfrage ist für die Steuerung der Beteiligungen
nicht erforderlich, daher wurden diese Daten bisher nicht erhoben. Eine Abfrage bei allen
Gesellschaften wäre mit erheblichem Arbeits- und Kostenaufwand verbunden, der in keinem
angemessenen Verhältnis zu den daraus resultierenden Erkenntnissen stünde.