Auszug - Antwort zur Anfrage von BM Niewöhner nach § 16, vom 24.01.14 ( externe Beratungsdienstleistungen für die Hansestadt Lübeck)  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 6 / 2013 - 2018
TOP: Ö 7.2.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 27.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:19 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2014/01329 Antwort zur Anfrage von BM Niewöhner nach § 16, vom 24.01.14
( externe Beratungsdienstleistungen für die Hansestadt Lübeck)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Kurt, Norbert
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Antwort:

Antwort:

 

Vorbemerkung

Eine mündliche Beantwortung in der Bürgerschaft am 30.01.2014 war wegen des Umfanges

der erwarteten Antworten ausgeschlossen. Auch die nach der Geschäftsordnung der Bürgerschaft

vorgesehene Beantwortung in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.02.2014 ist vollständig

nicht möglich.

Zuletzt hat der Bereich 1.201 im Jahre 2011 umfassend zu Gutachten und Beratungsaufträgen

im städt. Haushalt einschl. Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen berichtet,

der Bericht vom 20.10.2011 (Bürgerschaft Ende November 2011) kann auf Wunsch

zur Verfügung gestellt werden. Die damalige Berichterstattung konnte nur mit durch eine

Einschaltung aller Bereiche erledigt werden und hat einige Wochen in Anspruch genommen.

Antwort unter Berücksichtigung der Vorbemerkung

Beigefügt sind:

Anlage 1 eine Gesamtzusammenstellung aller Aufwendungen 2008-2013.

Anlagen 2, 2a-2c Zusammenstellungen nach Untergruppen für die kameralen Jahre 2008 und 2009

Anlage 3 Zusammenstellung der Aufwendungen nach Produkten für die doppischen Jahre 2010- 2013

Die Listen sind betraglich absteigend sortiert nach der Summe der gebuchten Planungsmittel

für den Zeitraum 2008-2009 (aus Komfis) bzw. 2010-2013 (aus MACH).

Inhaltlich konnte in die ermittelten Zahlen nicht eingestiegen werden. Hinzuweisen ist darauf,

dass für die Jahre ab 2010 noch kein verbindlicher Jahresabschluss vorliegt. Veränderungen

in den Buchungen – insbesondere ab dem Jahr 2011ff.- sind nicht vollständig ausgeschlossen.

Weitere Informationen können in der Kürze der Zeit nicht geliefert werden, der damit verbundene

Verwaltungsaufwand ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu leisten. Es wird vorgeschlagen,

die Liste (n) auszuwerten und bei Bedarf gezielte Fragen zu stellen, die dann von den

Fachbereichen/Bereichen (ggf. im Rahmen von Fachausschussberatungen) zu beantworten

wären.

Hinsichtlich der Fragestellung zu den Beteiligungsunternehmen und städtischen Gesellschaften

wird vom Bereich 1.203 – Beteiligungscontrolling folgendes ausgeführt:

Für die Aufgabenerledigung der städtischen Gesellschaften ist die Geschäftsführung verantwortlich.

Die Beauftragung externer Berater erfolgt im Rahmen der durch den Gesellschaftsvertrag

oder die vom Aufsichtsrat erlassene Geschäftsordnung für die Geschäftsführung vorgegeben

Wertgrenzen. Wie hoch diese Wertgrenze ist, unterscheidet sich von Gesellschaft

zu Gesellschaft. Wird eine im Gesellschaftsvertrag oder der Geschäftsordnung dargestellte

Wertgrenze überschritten, darf die Geschäftsführung erst nach Zustimmung des Aufsichtsrats

bzw. der Gesellschafterversammlung tätig werden. Sie trägt hierfür die Verantwortung

und muss dies auch in den Gesellschaftsgremien vertreten. Eine Unterrichtung des Bürgermeisters

über die jeweils durch die Geschäftsführungen städtischer Gesellschaften erteilten

Berateraufträge erfolgt nur im Einzelfall aus thematischen Gründen.

Deshalb könnte nur durch eine Abfrage bei den Gesellschaften, in welcher Höhe Beratungsleistungen

in Anspruch genommen wurden, weitere Informationen zusammengetragen werden.

Die Hansestadt Lübeck ist unmittelbar und mittelbar an 40 Gesellschaften beteiligt.

Eine umfassende Datenerhebung im Sinne der Anfrage ist für die Steuerung der Beteiligungen

nicht erforderlich, daher wurden diese Daten bisher nicht erhoben. Eine Abfrage bei allen

Gesellschaften wäre mit erheblichem Arbeits- und Kostenaufwand verbunden, der in keinem

angemessenen Verhältnis zu den daraus resultierenden Erkenntnissen stünde.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme