Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.1.1              Meesenplatz (Herr Howe) (5.660 / 5.610)

(TOP 5.2.5 am 20.01.2014)

Herr Howe bemängelt den hohen Bordstein, wenn man von der asphaltierten Straße am Meesenplatz abbiegt. Es möge geprüft werden, ob die dortige Fläche zum Überfahren geeignet sei und umgebaut werden könne.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden erwähnt, dass bisher keine Umbauwünsche bekannt seien, aber er sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Nach Rücksprache mit den zuständigen Bereichen des Fachbereiches sind bisher zu der oben angesprochenen Thematik keine Beschwerden oder Probleme bekannt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Einmündung verkehrsgerecht ausgestattet ist. Des Weiteren ist ein Überfahren des Bordsteins beim Ab- bzw. Einbiegen nicht zulässig.

 

Weitere Nachfrage:

Herr Howe erwähnt, dass Herr Schünemann seine Prüfung noch nicht abschließend bearbeitet habe und er deshalb noch auf eine abschließende Antwort warte.

Herr Senator Boden erklärte die gegebene Antwort als Zwischenantwort und sagte eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.2              Grundstück Seelandstraße (Herr Prieur) (5.610 / 5.631)

(TOP 5.2.8 am 20.01.2014)

Herr Prieur spricht das Grundstück in der Seelandstraße an, welches momentan als Containerabstellplatz und für die Lagerung von Erdaushub genutzt wird. Von der Bauordnung habe er keine Auskunft erhalten. Es soll aber eine zeitlich befristetet Nutzungsgenehmigung gegeben haben, die aber schon abgelaufen sei. Nach seiner Anfrage wurde diese Befristung neu eingebracht. Eigentümer der Fläche soll zu 50% ein Unternehmen sein und zu 50% die Hansestadt Lübeck (Stadtwald). Herr Prieur möchte wissen, ob eine Änderung des Flächennutzungsplanes angedacht sei oder ob es einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan geben werde. Es handelt sich hierbei um die Flurstücke 121 + 123.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Bei dem Grundstück (hier: Seelandstr. 40 – 44) handelt es sich um eine laut FNP gemischte Baufläche. Die dort ansässige Firma bekam Ende 2003 eine Genehmigung zur Errichtung eines gewerblichen Lagerplatzes. Da die Genehmigung hierzu nur befristet beantragt wurde und inzwischen auch abgelaufen war, wurde ein Antrag auf Verlängerung gestellt.

Dieser wird auch positiv beschieden werden können, da sich die Rechtslage nicht geändert hat und zwischenzeitlich dort sogar schon einmal in einem weiteren Vorbescheidsverfahren (2007) für einen anderen Bauträger u.a. Lagerflächen und eine Lagerhalle positiv beschieden wurden. Zur Ausführung ist es aber bisher nicht gekommen.

Materiell-rechtlich gibt es von Seiten der Hansestadt Lübeck nichts zu beanstanden, geschweige denn einen Eingriffsgrund.

Die genannten Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Planfeststellungsbeschlusses zum Herrentunnel. Eine Änderung des FNP oder die Aufstellung eines B-Planes sind nicht vorgesehen und wären ohne entsprechende Änderung der Planfeststellung auch nicht möglich.

 

Weitere Nachfrage:

Herr Prieur sagte, dass er mit dieser Antwort nicht zufrieden sei. Er sprach noch einmal den Lagerplatz für Container an, der sich direkt auf dem Herrentunnel befinde und teilweise als LSG ausgewiesen sei. Herr Prieur möchte genauere Auskünfte, um was für eine Genehmigung es sich 2003 gehandelt habe, da dort zu dem Zeitpunkt noch Häuser gestanden haben und wie es mit dem LSG weitergehe. Ob in einem LSG Genehmigungen für Aufhäufungen erteilt werden, möchte Herr Prieur weiter wissen und ob es Belastungsgrenzen gäbe, da sich die Fläche unmittelbar auf dem Tunnel befinde.

 

Herr Senator Boden erwähnt, dass es sich dort beim Abriss der Herrenbrücke um Lagerflächen für den Abbruch gehandelt habe. Auf Grund der Fragestellung müsse die Verwaltung sehr weit zurückliegende Fälle betrachten und deshalb wird es eine Klärung in einer späteren Sitzungen geben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.3        Markt Schlutup (Herr Quirder) (5.660)

(TOP 5.2.5 am 03.02.2014)

Herr Quirder fragt nach, warum die Bordsteine am Schlutuper Markt nicht barrierefrei errichtet wurden. Auf der einen Seite sei der Bordstein mit einer Teerrampe ausgestattet und auf der anderen Seite in der Höhe angeglichen. Beides sei nicht zielführend und müsse nachgebessert werden.

 

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Der von Herrn Quirder beschriebene Sachverhalt ist vom zuständigen Sachgebiet Straßenunterhaltungsbezirk Ost des Bereichs Stadtgrün und Verkehr umfassend geprüft worden. Von diesem ergeht folgende Stellungnahme und Antwort:

 

„Die Umgestaltung des Marktes in Schlutup wurde im Namen und für Rechnung des Vorhabenträgers Gemeinnütziger Verein Lübeck-Schlutup e.V. realisiert. Die Planungsunterlagen wurden den Bürgerinnen und Bürgern in Schlutup vorgelegt. Bautechnisch wurde die Ausführungsplanung vom damaligen Bereich Verkehr bestätigt.

 

Die Marktfläche ist damals so konzipiert worden, dass auf Grund der Bordsteinhöhen (10cm bis 12cm) kein Befahren mit Pkw und damit Nutzung als Parkraum möglich ist. Für die Marktbetreiber ist das Auf- und Abfahren der Marktfläche in der Nord –Süd-Achse vorgegeben worden, die Vorgabe wurde vor Baubeginn mit dem Bereich Wirtschaft und Liegenschaften (Abt. Wochenmärkte) abgestimmt. Fußgänger erreichen die Marktfläche demnach über die Fußgängerfurten parallel der Mecklenburger Straße. Die Bordsteine sind an diesen Stellen in ausreichender Breite entsprechend abgesenkt (3 cm).

 

Eine Asphaltankeilung gibt es auf dem Schlutuper Markt nur im Altbestand am Gehweg stadteinwärts. Diese Ankeilung wurde notwendig, da die alte Bordsteinabsenkung nicht mehr ausreichend für gefahrloses Überqueren älterer und behinderter Bürger war. Eine bautechnische Anpassung der Borsteinanlage in diesem Bereich ist sehr aufwendig, da die Quer- und Längsgefälle des Gehweges mit der örtlichen Bebauung zu berücksichtigen wären. Die Umverlegung einer Regenwasserleitung wäre ebenfalls erforderlich geworden. Dies war jedoch nicht Bestandteil des Umbaus der Marktfläche und ist finanziell zurzeit weder vom Gemeinnützigen Verein Lübeck-Schlutup e.V. noch von der Bauverwaltung realisierbar. Weitere Absenkungen an Bordsteinanlagen in der Marktfläche sind nicht erforderlich und auch bautechnisch nicht umsetzbar.“

 

Weitere Nachfrage:

Herr Quirder ist mit der Antwort nicht zufrieden und bittet die Verwaltung, dort eine vernünftige Lösung zum barrierefreien Queren mit Rollstühlen zu gewährleisten.

 

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4              WC Anlage auf dem Marktplatz / Markttwiete (Herr Freitag) (5.610)

(TOP 5.2.7 am 20.01.2014)

Herr Freitag möchte wissen, wie weit die Planungen bezüglich der Umsetzung der WC-Anlage in der Markttwiete seine uns was diese Umsetzung kosten würde. Die EBL sollen dafür nicht zuständig sein.

 

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Eine Abarbeitung der Anfrage wird im Bauausschuss am 17.02.2014 im Zuge des TOP 2.1 (Bebauungsplan 01.07.00 Rathaushof / Schüsselbuden (ehemaliges Stadthausgrundstück) – Auslegungsbeschluss) erfolgen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.5        Travemünde Baggersand (Herr Dr. Brock) (5.610 / 5.691)

(TOP 5.2.1 am 03.02.2014)

Herr Dr. Brock möchte wissen, ob es ein Konzept für die Weiterentwicklung des Parkplatzes Baggersand in Travemünde gäbe und wie die städtebauliche Neuordnung, die zu Travemünde passen müsse, aussehe. Momentan befindet sich zwischen den zwei neuen Gebäuden eine Freifläche, auf der u.a. Fischverkauf (wildes Bauen) stattfindet. Wasserseitig liegt ein schmuckloser schwarzer Pavillon im Wasser und es gibt einen Kutter mit Gastronomie. Herr Dr. Brock möchte dazu wissen, wie die Genehmigungssituation hierfür aussieht oder ob es sich um berechtigte Nutzung handelt.

 

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Eine mündliche Antwort wird im nicht-öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung am 17.02.2014 gegeben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.6        Lübecker Yachtclub (Herr Howe) (5.610)

(TOP 5.2.4 am 20.01.2014)

Herr Howe möchte wissen, in welcher Form, bzw. wie weit sich der Lübecker Yachtclub vergrößern wolle.

 

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Für das bestehende LYC-Clubhaus hat der Investor die Planungen für eine gastronomische Nutzung durch die Firma Gosch vorgestellt. Das bestehende Gebäude soll saniert und im EG durch die Firma Gosch betrieben werden. Im OG befinden sich nach dem Umbau der Hafenmeister sowie die Sanitärräume für den LYC. Weitere bauliche Erweiterungsmaßnahmen an dem Gebäude sind nicht vorgesehen.

 

Weitere Nachfrage:

Herr Howe meinte nicht das bestehende Clubhaus, sondern er wollte wissen, ob der Yachtclub Erweiterungswünsche bezüglich des bestehende Rettungshäuschen habe.

 

Herr Senator Boden sagt eine Prüfung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.