Auszug - Seniorenbeirat - Behindertengerechter (barrierefreier) Zugang zur Internetseite der Hansestadt Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Beirat für Seniorinnen und Senioren beantragt:
Die Internetseite der Hansestadt Lübeck wird gem. § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz – LBGG) unverzüglich entsprechend gestaltet.
Dieser TO-Punkt konnte aufgrund der vorangeschrittenen Zeit nicht mehr beraten werden und wird der Bürgerschaft am 27.02.2014 erneut entgegen gebracht.