Auszug - Antwort auf die Anfrage vom BM Thalau nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft betreffend Travemünde  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 5 / 2013 - 2018
TOP: Ö 7.1.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 30.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/01210 Antwort auf die Anfrage vom BM Thalau nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft betreffend Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Beyerle, Alice-Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Antwort:

. Ist die Vermietung des Kreuzfahrtterminals in Travemünde durch die LHG unter bau- und gewerberechtlichen Gesichtspunkten zulässig?

Das Gebäude wurde als Abfertigungsgebäude für Kreuzfahrtschiffe seitens der LHG und mit Unterstützung des ehemaligen Wirtschaftsenators seinerzeit beantragt und von der Bauaufsicht genehmigt.

Da offensichtlich diese Funktion hierfür nicht auslastend ist, wird die Halle auch gelegentlich für Ausstellungen, Veranstaltungen und auch für Flohmärkte genutzt.

Die Hauptnutzung soll aber bestehen bleiben, denn einen Umnutzungsantrag hat die LHG wieder zurückgezogen.

Intermittierende, kurzfristige Umnutzungen sind baurechtlich mittlerweile möglich, wenn der Veranstalter für die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften selbst sorgt.

Diese Umnutzungen erfolgen somit in eigener Verantwortlichkeit der LHG.

 

 

2. Warum sind die Parkplätze neben dem Kreuzfahrtterminal gekündigt worden und sind dort weitere, den Verkehr einschränkende Maßnahmen vorgesehen?

 

Die Parkplätze am Kreuzfahrtterminal sind Bestandteil des bis 2058 fest abgeschlossenen Nutzungsvertrages zwischen der Hansestadt Lübeck und der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH (LHG). Aus diesem Grunde hat die Hansestadt Lübeck kein unmittelbares Einwirkungsrecht auf die betreffenden Grundstücksflächen.

 

Die LHG hat die Parkplätze, die im Wesentlichen an Travemünder Bürger vermietet waren, aus verschiedenen Gründen gekündigt. Zum einen sind die Parkplätze wegen der bestehenden verkehrslenkenden Maßnahmen nicht mehr uneingeschränkt anfahr- und damit nutzbar. Zum anderen werden die Parkplätze immer wieder für Kreuzfahrtanläufe benötigt, so dass eine kurzfristige Kündigung ggü. den Mieter erforderlich wird. Dieses Verfahren sorgt für einen hohen Verwaltungsaufwand bei der LHG, die zudem dafür verantwortlich ist, in diesem Bereich die hafensicherheitsrelevanten Bestimmungen umzusetzen.

 

Weitere einschränkende verkehrliche Maßnahmen sind der Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsplanung nicht bekannt.

 

 

3. Beabsichtigt die Verwaltung, den Wegzug verärgerter und in ihrer Geschäftstätigkeit behinderter Geschäftsleute in der Vorderreihe zukünftig zu verhindern und, wenn ja, in welcher Weise? Gibt es dort während der Sommerzeit – Verkehrseinschränkungen Ausnahmeregelungen und, wenn ja, wie viele und für wen?

 

Zum ersten Teil der Frage können keine Aussagen gemacht werden. Zum zweiten Teil wird in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, dass Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Vorderreihe in den Sommermonaten nicht ausgesprochen worden sind.

 

 

4. Wie weit sind die von der Bürgerschaft an den Kurbetrieb beauftragten Planungen hinsichtlich der Travepromenade gediehen und gibt es konkrete Planungen (etwa planungsrechtlich) seitens der Verwaltung bezüglich der im Zusammenhang mit dem Yachtclub–Gebäude angedachten Etablierung eines Gosch –Betriebs?

 

Der Kurbetrieb Travemünde, Herr Kirchhoff, hat eine Entwurfsplanung erstellen lassen, die bislang nicht mit dem Fachbereich Planen und Bauen abgestimmt worden ist. Aufgrund des noch abzuwartenden endgültigen Ergebnisses der zukünftigen Planung des A-ja-Hotels mit seiner Freiraumkonzeption steht die Planung für die Travepromenade noch nicht fest. Die Freiraumplanung des A-ja-Hotelresort ist in die Planung für die Traveuferpromenade zu integrieren.

 

Für das bestehende LYC-Clubhaus hat der Investor die Planungen für eine gastronomische Nutzung durch die Fa. Gosch vorgestellt. Das bestehende Gebäude soll saniert und im EG durch die Firma Gosch betrieben werden. Im OG befinden sich weiterhin der Hafenmeister sowie die Sanitärräume für den LYC. Weitere bauliche Erweiterungsmaßnahmen an dem Gebäude sind nicht vorgesehen.

 

 

5. Wie ist der Entwicklungsstand für das Areal zwischen Strandbahnhof, Bertlingstraße und der Straße „Am Kurgarten“?

 

Zu dem Areal Strandbahnhof, Bertlingstraße und der Straße „Am Kurgarten“ gibt es momentan von Seiten der Stadtplanung keine aktuellen Planungsstände.

 

 

 

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis

 

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.