Auszug - Lärmsituation am Konstinkaihafen
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Möller teilt mit, dass der jetzige und geplante Umschlag am Konstinkai mit dem 2010 genehmigten Zustand aus schallschutzrechtlicher Sicht vergleichbar sei. Im Hinblick auf die Immissionen aus Hafen- und Gewerbelärm ergebe sich keine andere Situation als im planfestgestellten Zustand. Von der Bürgerinitiative und der Claus Rodenberg Port Logistik GmbH seien zur Minimierung der Lärmbelästigungen eine Reihe von Gegen- und Anpassungsmaßnahmen vereinbart worden.[1]
Die Genehmigungs- und Überwachungsbehörde sei das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Einwirken könnte ggf. auch der Grundstückeigentümer, die LHG, soweit der Mietvertrag dies zulasse. Das vollständige Gutachten sei per E-Mail allen Fraktionen der Bürgerschaft und Herrn Böhm zur Kenntnis zugeleitet worden.
[1] Anlage 5
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 5 (657 KB) |