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Auszug - Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitgliedern  

3. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende verpflichtet das nicht der Bürgerschaft angehörende Ausschussmitglied Ellen Ehrich mit den Worten: „Ich verpflichte Sie gemäß § 46 Abs

 

Der Ausschussvorsitzende verpflichtet das nicht der Bürgerschaft angehörende Ausschussmitglied  Ellen Ehrich mit den Worten: „Ich verpflichte Sie gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt ein“.