Auszug - Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitgliedern
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Wortprotokoll |
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet das nicht der Bürgerschaft angehörende Ausschussmitglied Ellen Ehrich mit den Worten: „Ich verpflichte Sie gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt ein“.