Auszug - Bebauungsplan 01.19.00 - Gründungsviertel - - Aufstellungsbeschluss ?   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00894 Bebauungsplan 01.19.00 - Gründungsviertel -
- Aufstellungsbeschluss ?
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Quirder merkt an, dass in der Vorlage in der Anlage 2 auf der Seite 4

Herr Quirder spricht folgende Textpassage der Vorlage an:

Anlage 2 unter dem Punkt „Ziele und Zweck der Planung“ auf der Seite 4, mittlerer Absatz :

„Das Bebauungsspektrum reicht dabei von zweigeschossigen Haupthäusern mit teils steilen Dächern (2 Vollgeschosse plus 2 Nichtvollgeschosse im Dachraum) bis hin zu Viergeschossern (i.d.R. mit flach geneigten Dächern).“

Hierzu erwähnt Herr Quirder die im Vorwege stattgefundene Diskussion in der Expertenrunde, bei der festgestellt wurde, dass die Nachfrage nach Häusern mit flach geneigtem Dach im Hauptgebäude nicht sehr groß sei und die Investoren lieber ein flach geneigtes Dach mit 4 Stockwerken nehmen würden, um das Grundstück optimaler auszunutzen, als Spitzdächer zu wählen.

Herr Senator Boden bestätigt die Bedenken von Herrn Quirder und verweist auf eine nicht ausreichend präzise formulierte Aussage in der Vorlage. Weiterhin sagt Herr Senator Boden eine Korrektur im Rahmen der Offenlage zu (Änderung bezüglich der Formulierung bei den Haupthäusern in Verbindung mit der Dachgestaltung).

 

Herr Freitag wünscht auf der Tagesordnung in einer der nächsten Bauausschusssitzungen eine Vorstellung der Stellplatz- und Parkplatzsituation des Quartiers (vor der Vorlage des Auslegungsbeschlusses).

Herr Senator Boden sagt dieses zu, da diese Vorlage lediglich ein Aufstellungsbeschluss beinhalte und der Auslegungsbeschluss auch noch im BA entschieden werden müsse.

 

Herr Stüttgen erkundigt sich, ob auch die Querstraßen und nicht nur die Rippenstraßen des Viertels betroffen seien, wenn das Trennwassersystem erneuert werden wird.

Herr Senator Boden verweist auch hierzu auf eine der nächsten Sitzungen, in der dann das gesamte Konzept vorgestellt werden soll (Verkehrliche Situation, Leitungsbau und Zeitablauf).

 

Herr Dr. Brock fragt nach, ob das Ergebnis der Expertenrunde, bezüglich des B-Plan Entwurfes der Fassadenabwicklung, auch im BA vorgestellt wird.

Herr Senator Boden antwortet darauf, dass im Gestaltungsbeirat Vorschläge gemacht werden, ob es einen Wettbewerb geben solle oder nicht. Es werde europaweit ein Ideenwettbewerb für alle Gebäudefassaden ausgeschrieben. Beim Kauf eines Grundstücks kann der Käufer dann die erarbeiteten Entwürfe der Fassade wählen aber auch eigene Ideen in den Gestaltungsbeirat einbringen.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, ob die Expertenrunde eine geschlossene Runde sei.

Herr Senator Boden antwortet, dass dort die Mitglieder des Bauausschusses nicht ausgeschlossen seien, es sollen nur nicht alle Mitglieder jeder Fraktion dort teilnehmen, um den zahlenmäßigen Rahmen nicht zu sprengen.

 

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.

Beschluss:

Beschluss:

1.              Für den in der Lübecker Innenstadt zwischen Alfstraße und Braunstraße gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 01.19.00 – Gründungsviertel   als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 01.19.00 sollen die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung bisheriger Schulgrundstücke beiderseits der Fischstraße als innerstädtisches Wohnquartier planungsrechtlich festgelegt werden. (Zu den sonstigen Zielen der Planung siehe Pkt. 4 der beiliegenden Begründung.)

2.              Der Aufstellungsbeschluss und die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.