Auszug - Änderung des B-Plans 27.52.01 IKEA i. S. FFH-Verträglichkeit von Schiffsanlegestelle und Bistro  

4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung & Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 4.2.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Hartmann teilt mit, dass seitens der EU weder schriftlich noch mündlich mitgeteilt worden sei, dass die Bistro-Planung Fauna-Flora-Habitat (FFH) unverträglich sei

Frau Hartmann teilt mit, dass seitens der EU weder schriftlich noch mündlich mitgeteilt worden sei, dass die Bistro-Planung Fauna-Flora-Habitat (FFH) unverträglich sei. Die EU habe allerdings weiterhin offene Fragen und Bedenken, die auch durch die Nachbearbeitung der Unterlagen im Bebauungsplanverfahren nicht ausgeräumt worden seien. Diese sollten dann, nach mündlicher Aussage der EU, in einem Vertragsverletzungsverfahren untersucht und geklärt werden. Auf diese mündliche Ankündigung sei von der Hansestadt Lübeck und IKEA die Bistro-Planung aus dem B-Plan vorsorglich herausgenommen worden, um einen langwierigen Rechtsstreit mit der EU zu vermeiden. Die Frage einer möglichen Unverträglichkeit der Bistroplanung werde daher von Seiten der EU nicht mehr geprüft.

 

Es sprechen die Herren Rathcke, Wosnitza, Macziey, Schubert, Röttger sowie Frau Metzner. Unter anderem wird dabei auf mögliche Verfahrensfehler und die vorgebrachten Einwände eingegangen. Zu den Punkten äußern sich Frau Hartmann und Herr Möller. Demnach sei man noch gar nicht bei der Frage, ob Verfahrensfehler gemacht worden seien. Durch die bei der Europäischen Kommission eingelegte Beschwerde (siehe Niederschrift Nr. 34 vom 20.11.2012 des Umwelt- und Kleingartenausschusses TOP 4.2.5) habe die EU Gründe gesehen, ein Untersuchungsverfahren einzuleiten. Wie oben schon erwähnt, werde zur Vermeidung eines langwierigen Rechtsstreits vom Bau eines Bistros abgesehen.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.