Auszug - Prognostizierte Entwicklung im sozialen Wohnungsbau in den nächsten Jahren  

2. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013 - 2018
TOP: Ö 9.3
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Scharrenberg berichtet zum Thema Sozialer Wohnungsbau anhand einer Powerpoint-Präsentation

Frau Scharrenberg stellt anhand einer Grafik die Entwicklung des geförderten Mietwohnungsbestandes seit 2003 mit einer Prognose bis 2040 (ohne Berücksichtigung von Neubauten) dar.

Danach sei die Anzahl zunächst von ca. 11.500 Wohneinheiten in 2003 auf ca. 10.000 Wohneinheiten in 2006 gesunken. Der Bestand an geförderten Wohnungen halte sich seitdem auf diesem Niveau, mit einem leichten Anstieg ab 2010.

 

Im Jahr 2014 werde es aufgrund gesetzlicher Neuregelungen zu einem weiteren Verlust von belegungsgebundenem Wohnraum von ca. 2.500 Wohneinheiten kommen. Dabei handele es sich um Wohnungen, die zu diesem Zeitpunkt eine Bindungszeit von 35 Jahren und mehr überschritten hätten. Allerdings gebe es hinsichtlich der Mietbindung eine Übergangsfrist bis Ende 2018.

Darüber hinaus könne der Wegfall teilweise durch Neubauten oder Modernisierungen bis 2018 im erwarteten Umfang von ca. 1.000 Wohnungen kompensiert werden.

 

Die Betrachtung des geförderten Wohnungsbaus könne allerdings nicht ohne Berücksichtung des allgemeinen Wohnungsmarktes erfolgen. Hier spiele insbesondere die Frage nach dem Anteil des preisgünstigen Wohnraums eine Rolle.

 

Im neu erstellten Wohnungsmarktkonzept 2013, welches im März 2013 veröffentlicht worden sei und deren Kenntnisnahme durch die Bürgerschaft noch ausstehe, werde die Sicherstellung von gefördertem Wohnraum im heute bestehenden Umfang von ca. 10.000 Wohneinheiten empfohlen. Hintergrund dieser Empfehlung sei die Untersuchung des preisgünstigen Wohnraums auf der Basis der Mieten nach dem Wohngeldgesetz und den Wohnungsgrößen aus der sozialen Wohnraumförderung im Rahmen der Erstellung des Wohnungsmarktkonzeptes.

Danach zählen 91% des Gesamtmietwohnungsbestandes zum preisgünstigen Segment.

Unter Berücksichtigung der Mietobergrenzen für LeistungsbezieherInnen nach dem SGB II und SGB XII entsprächen 68% der Mietwohnungen diesen Kriterien.

Grundsätzlich sei die Lage auf dem Lübecker Wohnungsmarkt entspannt, ein Bedarfsüberhang bestehe allerdings bei kleinen Wohnungen.

Dieser Bedarf werde im Rahmen der Steuerung des geförderten Wohnungsbaus berücksichtigt.

 

Herr Petereit fragt nach der Basisgröße für die genannten Prozentzahlen. Frau Scharrenberg sichert eine Antwort im Rahmen des Protokolls zu.

(Anmerkung außerhalb des Protokolls: Gesamtmietwohnungsbestand = 76.900)

 

Auf eine Anfrage von Frau Bade antwortet Herr Senator Schindler, die Wohnungsbaugesellschaften würden darauf achten, dass Angebote in Form von barrierefreien Wohnungen vorgehalten werden. Bei Bedarf wäre dort entsprechend nachzufragen.

 

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.