Auszug - Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft an den Schul- und Sportausschuss betr. bewegliche Ferientage in Lübeck  

2. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013-2018)
TOP: Ö 6.1
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 21.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:57 Anlass: Sitzung
Raum: Lübecker Kanu- und Segelsportverein e. V.
Ort: Wakenitzufer 13, 23564 Lübeck
VO/2013/01038 Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft an den Schul- und Sportausschuss betr. bewegliche Ferientage in Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Luck, Antje
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Senatorin Borns berichtet über die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung, die die Schulen aufgefordert hat, sich für das Schuljahr 2014

Auch in Beantwortung der schriftlich vorliegenden Anfrage von Herrn Prieur, wie weit die Planung der beweglichen Ferientage für das Jahr 2015 ist und welche Termine vorgeschlagen bzw. mit den Schulen diskutiert worden sind, berichtet Frau Senatorin Borns über die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung, eine Einigung auf gemeinsame bewegliche Ferientage aller Schulen in Lübeck herbeizuführen. Auch habe sich die Verwaltung hierzu an das Bildungsministerium gewandt. Frau Borns informiert weiter über den Vorstoß des Landes, die Verordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein dahingehend zu verändern, dass es künftig lediglich noch einen beweglichen Ferientag im Schuljahr geben soll, was eine zusätzliche Koordination durch den Schulträger entbehrlich machen würde.

 

Auf Nachfrage von Frau Röttger teilt Frau Borns mit, dass diese Änderung dann wohl ab dem kommenden Schuljahr 2014/2015 gilt.

 

Herr Prieur beantragt, die weitere Behandlung der Thematik daher auf das Schuljahresende zu vertagen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag von Herrn Prieur abstimmen.

Der Ausschluss beschließt einstimmig antragsgemäß

Der Ausschluss beschließt einstimmig antragsgemäß.