Auszug - Veröffentlichung der Richtlinien für die Gewährung der Sozialhilfe und für die Übernahme der Unterkunftskosten Antrag von Michelle Akyurt und Rolf Klinkel  

2. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013 - 2018
TOP: Ö 11.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 05.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2013/00998 Antrag von Michelle Akyurt und Rolf Klinkel
Veröffentlichung der Richtlinien für die Gewährung der Sozialhilfe und für die Übernahme der Unterkunftskosten
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Klinkel begründet den von ihm und Frau Akyurt gestellten Antrag

Herr Klinkel begründet den von ihm und Frau Akyurt gestellten Antrag.

 

Dazu sprechen Frau Borso, Herr Senator Schindler und Frau Schwartz.

 

Herr Senator Schindler erklärt, es gebe eine interne Arbeitshilfe für die Verwaltung, die nicht für die Veröffentlichung im Internet vorgesehen sei.

Frau Schwartz führt dazu ergänzend aus, die sog. „Internen Bearbeitungshinweise“ seien eine Arbeitshilfe für die SachbearbeiterInnen, die u.a. Ermessensentscheidungen zu treffen hätten.

Die entsprechenden Unterlagen seien in der Vergangenheit an die Mitglieder des Ausschusses verteilt worden.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit zu vertagen und die Verwaltung zu bitten, den Mitgliedern des Ausschusses die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 


Beschluss:

Der Sozialausschuss möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die geltenden Richtlinien der Lübecker Sozialverwaltung für die Gewährung der Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie die geltenden „Interne Bearbeitungshinweise Angemessenheit von Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II und § 35 SGB XII“ im Internet veröffentlicht werden. Dem Sozialausschuss ist über die Umsetzung zu berichten.

 

 

Der TOP wird einvernehmlich vertagt

Der TOP wird einvernehmlich vertagt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, den Mitgliedern des Ausschusses die „Internen Bearbeitungshinweise“ zur Verfügung zu stellen.