Auszug - Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft an den Jugendhilfeausschuss betr. Unterbringung in erlebnispädagogischen Einrichtungen  

3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2013-2018)
TOP: Ö 7.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 07.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2013/00960 Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft an den Jugendhilfeausschuss betr. Unterbringung in erlebnispädagogischen Einrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Richter, Doreen
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Junghans beantwortet wie folgt die Fragen des Antrages der BfL-Fraktion

 

Frau Junghans beantwortet wie folgt die Fragen des Antrages der BfL-Fraktion

 

„Erlebnispädagogische Maßnahmen“, bei denen das Ziel der Persönlichkeitsentwicklung durch herausfordernde  Erfahrungen in einem sehr engen Betreuungsrahmen außerhalb regulärer Bezüge im Vordergrund steht, wurden nicht durchgeführt.

 

Alle stationären Hilfen zur Erziehung  werden in regulären stationären Einrichtungen in freier Trägerschaft oder in geprüften Pflegefamilien im Inland durchgeführt.

Grundsätzlich werden alle in stationäre Jugendhilfe anstehenden Fälle vorrangig innerhalb Lübecks vermittelt.

Im zweiten Schritt wird dann eine Unterbringung innerhalb Schleswig Holsteins angestrebt.

 

Derzeit bestehen im Bereich Familienhilfen/ Jugendamt 246 stationäre Maßnahmen ohne Vollzeitpflege.  Die durchschnittlichen Fallkosten betragen 3716,95 € im Monat (Durchschnittwert 2012).

 

Im  fraglichen Zeitraum sind zwei junge Menschen in Gastfamilien im Ausland  betreut worden.

 

Die Fälle sind von auswärtigen Jugendämtern  aufgrund eines Zuständigkeitswechsels  (Zuzug des sorgeberechtigten Elternteils nach Lübeck) als laufende Maßnahmen / Fälle  übernommen worden. 

 


                                                                                                                Der Ausschuss

                                                                                                                nimmt Kenntnis.