Auszug - Mündlicher Bericht: Darstellung der Verhinderungsgründe für die Erweiterung Verkaufsflächen, Kücknitzer Hauptstraße  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 21.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schröder erläutert anhand der in der Anlage befindlichen Präsentation, die Verhinderungsgründe für die Erweiterung der Verkaufsflächen in der Kücknitzer Hauptstraße

Herr Schröder erläutert anhand der in der Anlage befindlichen Präsentation, die Verhinderungsgründe für die mittels einer B-Planänderung gewünschte Erweiterung der Verkaufsflächen in der Kücknitzer Hauptstraße.

Das angrenzende Gebiet „Kücknitzer Mühlenbach“ ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG). Eine Entlassung aus dem LSG kann nur durch die untere Naturschutzbehörde, die gleichzeitig auch untere Landesbehörde ist, erfolgen.

Bei der 2008/2009 erfolgten Neuansiedlung des Einzelhandels wurde im Rahmen des dafür erforderlichen B-Planverfahrens nach intensiver Diskussion eine klare Abgrenzung zum LSG ausgearbeitet, bei der unter Einbeziehung der vorhandenen Knicks ein eindeutiger Übergang zum schützenswerten Landschaftsraum klar definiert wurde. Nach aktueller Beteiligung der UNB sollt dies nicht durch die aktuelle Entwicklungsabsicht in Frage gestellt werden, eine Zustimmung zum Anliegen wurde nicht in Aussicht gestellt. Von daher erfolgte seitens der Verwaltung ein Schreiben mit abschlägigem Inhalt an das anfragende Unternehmen.

 

Herr Lötsch fragt nach, wie groß die Fläche sei, die ausgeglichen werden müsse, wenn dort im LSG eine Bebauung stattfinden würde.

Herr Schröder beziffert die Fläche mit 2600qm.

 

Herr Prieur erkundigt sich, wer über die Entlassung aus dem LSG entscheiden würde.

Herr Schröder erläutert, dass die untere Naturschutzbehörde die alleinige Instanz hierfür wäre.

 

Herr Stolzenberg weist darauf hin, dass auf Grund der vorliegenden Flächenkapazität wenig Potential für eine Entwicklung der Kücknitzer-Mitte vorhanden ist. Er regt daher an, erneut in das Abwägungsverfahren zur Entlassung aus dem LSG einzusteigen.

 

Herr Howe spricht sich gegen eine erneute Abwägung aus.

 

Herr Senator Boden verweist auf damalige Diskussionen zur Entwicklung des Standortes. Man sei zu dem Entschluss gekommen, die Entwicklung des Einzelhandels auf das vorliegende Maß zu beschränken.

Sollte ein erneuter Abwägungsprozess von der Politik gewünscht werden, so ist der formale Weg einzuhalten. Hierfür müsste der FB 3 erst einmal den Auftrag erteilt bekommen, das Verfahren zur Entlassung der Landschaftsschutz-Verordnung einzuleiten. Ein Aufstellungsbeschluss für ein B-Plan-Änderungsverfahren macht keinen Sinn, solange es kein positives Votum seitens der UNB gibt.

 

Herr Prieur stimmt den Ausführungen von Herrn Boden zu.

 

Herr Stolzenberg kann die Argumente gut nachvollziehen, spricht sich im Hinblick auf den vorhandenen Entwicklungsspielraum jedoch für eine erneute Abwägung, zur Entwicklung des Standortes Kücknitz sowie einer entsprechenden öffentlichen Beteiligung, aus.

 

Herr Quirder gibt den aktuellen Wunsch der Bevölkerung zur Errichtung eines Drogeriemarktes wieder, stimmt Herrn Boden jedoch zu, dass zunächst eine Befreiung aus dem LSG geprüft / durchgeführt werden müsste.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kücknitz_BA_21-10-2013 (3121 KB)