Auszug - Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße / Roddenkoppel Hier: Einsiedelstraße 6, Neubau einer Waggonwerkstatt (Erweiterung), Nutzung der Hallen- und Offenflächen für den Reparaturbetrieb, Erweiterung der Betriebszeit auf einen Dreischichtbetrieb, Umsetzung und Erweiterung einer Containeranlage mit Sozial- und Büroräumen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 21.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00921 Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße / Roddenkoppel
Hier: Einsiedelstraße 6, Neubau einer Waggonwerkstatt (Erweiterung), Nutzung der Hallen- und Offenflächen für den Reparaturbetrieb, Erweiterung der Betriebszeit auf einen Dreischichtbetrieb, Umsetzung und Erweiterung einer Containeranlage mit Sozial- und Büroräumen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. BodenBezüglich:
VO/2013/00765
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stüttgen fragt nach, ob die festgelegte Verlängerung des Nutzungsrechts auf weiter 10 Jahre nach 2024 für beide Seiten gilt (Hansestadt Lübeck und Mieter)

Herr Stüttgen fragt nach, ob die festgelegte Verlängerungsoption des Nutzungsrechts auf weitere 10 Jahre nach 2024 nur für den Vertragspartner oder für beide Seiten gilt (Hansestadt Lübeck und Vertragspartner).

 

Herr Senator Boden erläutert, dass der Vertrag so aussieht, dass der Vertragspartner in seinem Abschluss das Optionsrecht hat. Die Nutzung dieses Optionsrechts ist die alleinige Entscheidung des Vertragspartners.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Für die beantragte Erweiterung der Waggonwerkstatt (2. Bauabschnitt), die Nutzung der Hallen- und Offenflächen für Reparaturtätigkeiten im Dreischichtbetrieb und die beantragte Umsetzung und Erweiterung der Containeranlage für Büro- und Sozialräume, beides Vorhaben auf dem südlichen Teil des Grundstücks Einsiedelstraße 6, (Bauantrag Reg.-Nr.: 2362/2011, eingegangen am 21.11.2011) wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße/Roddenkoppel beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.