Auszug - Kontrollen auf Privatparkflächen / Abrechnung der Dienstleistung  

2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) & Polizeibeirat
TOP: Ö 4.2.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Berufsfeuerwehr Lübeck, Feuerwache 1
Ort: Bornhövedstr. 10, 23554 Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Ohlow berichtet, dass der Ordnungs- und Verkehrsdienst Kontrollen in Bereichen durchführe, die tatsächlich öffentlich seien und in denen die Straßenverkehrsbehörde Verkehrszeichen nach der StVO angeordnet habe

Herr Ohlow berichtet, dass der Ordnungs- und Verkehrsdienst Kontrollen in Bereichen durchführe, die tatsächlich öffentlich seien und in denen die Straßenverkehrsbehörde Verkehrszeichen nach der StVO angeordnet habe. In der Regel handle es sich dabei um Flächen, die straßenrechtlich gewidmet seien. In Lübeck gebe es aber auch verschiedene Flächen, die nicht gewidmet seien, aber von der Allgemeinheit als Verkehrsfläche genutzt würden. Folgende nicht gewidmeten Flächen seien vom Ordnungs- und Verkehrsdienst im 1. Halbjahr 2013 mehr oder weniger regelmäßig überwacht worden:

 

  • Parkplatz Leuchtenfeld (Eigentümer Kurverwaltung) insgesamt 390 gültige Verwarnungen, das entspricht 2.870 Euro an Verwarnungsgeldern.
     
  • Parkplatz Bastion bzw. Parkplatz Muk (Eigentümer KWL) insgesamt 456 gültige Verwarnungen, das entspricht 3.025,00 Euro an Verwarnungsgeldern.
     
  • Parkplatz Media Docks (Eigentümer KWL) 8 gültige Verwarnungen bis 31.03.13, das entspricht 40,00 Euro an Verwarnungsgeldern. Der Parkplatz wurde danach so gut wie gar nicht überwacht, weil permanent vermietet war.
     
  • Rewe Parkplatz im Gneversdorfer Weg (Eigentümer Privat) 278 gültige Verwarnungen,  das entspricht 2.615,00 Euro an Verwarngeldern.
     
  • Aldi Parkplatz Kanalstr. (Eigentümer Privat) insgesamt 343 gültige Verwarnungen (+ 200 Vornotierungen), das entspricht ca. 1.715,00 Euro an Verwarnungsgeldern.
     
  • Parkplatz Schüsselbuden (Eigentümer bzw. Verwalter KWL) insgesamt 856 gültige Verwarnungen erteilt, das entspricht ca. 9.000,00 Euro an Verwarnungsgeldern.

 

Bis 31.03.2013 betrug der Verwarnungsgeldsatz 5,00 Euro, danach aufgrund einer Änderung

der Bußgeldkatalog-Verordnung je nach Tatbestand 5 - 10 Euro. Da die Überwachung des ruhenden Verkehrs entsprechend der Zuständigkeitsverordnung zum Ordnungswidrigkeitengesetz in die Zuständigkeit der jeweils beauftragten Gemeinden falle, gebe es keine "Abrechnung" mit den jeweiligen Grundstücksverwaltern. Die Einnahmen aus den Verwarnungs- und Bußgeldern würden im städtischen Haushalt verbucht. 

 

Herr Zahn fragt nach, ob die Bescheide rechtens seien. Die StVO gelte im öffentlichen Raum und die Bescheide seien rechtens, erwidert Herr Ohlow.

 

Auf die Frage von Herrn Müller wer die Genehmigung für Halte- bzw. Parkverbotsschilder erteile antwortet Herr Ohlow, dass dies in der Zuständigkeit des Fachbereichs 5 liege.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.