Auszug - Überweisung aus der Bürgerschaft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - "Lärmentwicklung der Häfen und Wasserstraßen" Sitzung der Bürgerschaft 29. August 2013 (VO 777)  

2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) & Polizeibeirat
TOP: Ö 4.4.4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 17.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Berufsfeuerwehr Lübeck, Feuerwache 1
Ort: Bornhövedstr. 10, 23554 Lübeck
VO/2013/00859 Überweisung aus der Bürgerschaft
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -
"Lärmentwicklung der Häfen und Wasserstraßen"
Sitzung der Bürgerschaft 29. August 2013 (VO 777)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Sitzung der Bürgerschaft am 29

Sitzung der Bürgerschaft am 29. August 2013

Die Bürgerschaft hat mit VO 777 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur abschließenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung überwiesen:

 

Lärmentwicklung der Häfen und Wasserstraßen

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Lärmdaten der Lübecker Häfen und des Schiffsverkehrs auf den Bundesgewässern im Stadtgebiet von den zuständigen Bundes- und Landesbehörden anzufordern und sie dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung sowie dem Lärmminderungsbeirat vorzulegen. Neben den zuletzt ermittelten Lärmdaten sollen auch Daten aus vorangegangenen Messungen beigefügt werden, um Lärmentwicklungen erkennbar zu machen. Es wird ferner darum gebeten, gegebenenfalls vorhandene Bundes- und Landes-Konzepte zur Hafen- und Schiffslärmminderung den genannten Gremien vorzulegen.

 

Ziel des Antrags sei es, alle Daten möglichst geschlossen und aufbereitet zu erhalten, erklärt Frau Mählenhoff.

 

Frau Hartmann erläutert, dass die Zuständigkeit eher beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zu suchen sei. Es gebe Daten, Gutachten und umfangreiche Werke, die Adressen und weitere Informationen könne man nachrichtlich der Niederschrift beifügen.

 

Herr Schubert beantragt, die Niederschrift abzuwarten und dann erneut über die Überweisung zu beraten.

 

Der Ausschuss beschließt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen
einstimmig, so zu verfahren.

 

Nachrichtlich den Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme:

 

"Es liegen im Rahmen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie aktuelle Lärmkarten der Hafenanlagen vor, die im Internet unter folgendem Link auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht sind:
 

http://www.umweltdaten.landsh.de/public/umgebungslaerm/dbscript/la_gemeinde.php?sgkz=01003000&;smode=w

 

 

Es wurden folgende Häfen und Hafenflächen betrachtet:

 

Skandinavienkai                                                            - Nordgetreide GmbH & Co.KG

 

Seelandkai                                                                  - Vorwerker Hafen (einschl. Nordlandkai)

 

Konstinkai (Brüggen)                                        -ATR Landhandel

 

Lehmannkai I bis III                                                        - Lagerhaus Lübeck (Dr.Pleines GmbH&Co.KG)

 

Schlutupkai I (Hans Burmann e.k.)                             - LMG

 

Schlutupkai II                                                              - Stadthäfen (Abschnitt Roddenkoppelkai)

 

Hinweis: Die Lärmkarten wurden von einem Gutachterbüro auf Grundlage vorhandener Planfeststellungsverfahren und Gutachten, die das LLUR zur Verfügung gestellt hat, erstellt. Der Lärm, der von den Schiffen selbst ausgeht, wird in diesen Lärmkarten jedoch nicht erfasst.

 

  • Für die Emissionen von Schiffen ist (sobald die Schiffe einige Meter von der Mole entfernt sind und sich auf einer Bundeswasserstraße befinden) die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zuständig. Sofern sich die Schiffe jedoch an die Verkehrsregeln halten, hat auch der WSV kaum Handlungsspielraum.

 

  • Für die Überwachung der Hafenanlagen (hierzu zählen auch Be- und Entladevorgänge) ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zuständig. Eine Nachfrage bei einem Mitarbeiter des LLUR in Flintbek ergab, dass dort keine Bundes- und Landeskonzepte zur Hafen- und Schiffslärmminderung bekannt sind.

 

  • Inwiefern „freiwillige“ Lärmschutzmaßnahmen möglich sind, müsste mit den jeweiligen Hafenbetreibern besprochen werden. 

 

  • Des Weiteren sei ergänzt, dass bei Schiffen, die im Hafen liegen, neben den Be- und Entladevorgängen auch der Betrieb der Lüftungsanlagen und Hilfsdiesel manchmal Anlass für Lärmbeschwerden geben. Es obliegt in der Regel aber nur dem Kapitän des jeweiligen Schiffes, über den Betrieb zu entscheiden...

 

Von Seiten des Bereichs Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV) könnten die aktuellen Lärmkarten zur Verfügung gestellt werden. Generell aber habe der Bereich UNV und auch die Hansestadt Lübeck keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten bei dieser Thematik. Daher sollte diese Problematik (Schiffsverkehr) auf Bundes- bzw. wahrscheinlich besser auf EU-Ebene von Seiten der Politik angegangen werden.“

 

Der Ausschuss beschließt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen

Der Ausschuss beschließt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen
einstimmig, so zu verfahren.