Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigungsplanung für ein Small Scale LNG-Terminal im Lübecker Hafen zu erstellen und eine Anlagengenehmigung zum Bau und Betrieb gem. BImSchG zu beantragen.
Herr Wiese stellt die Vorlage näher vor und informiert detailliert über die Hintergründe.
Herr Möller nimmt Bezug auf die Seite 9 von 14 (Abb. 5) und fragt nach, ob mit einer Abarbeitung der Problematik (Nähe zum Naturschutzgebiet - NSG) im weiteren Genehmigungsverfahren zu rechnen sei. Die Anlage liege nicht im NSG, antwortet Herr Wiese. Insgesamt handle es sich bei der Maßnahme um einen Eingriff, dafür werde aber auch ein Ausgleich im weiteren Genehmigungsverfahren vorgesehen, antwortet Herr Wiese.
Für Herrn Zahn sei das Vorgehen der Hansestadt Lübeck (HL) der richtige Weg und er begrüße diesen Beitrag zur Umweltentlastung.
Herr Schubert fragt nach, welche Verfahren für die Standortsuche zum Tragen kämen. Worauf Herr Wiese antwortet, dass die Standortsuche auf freiwilliger Basis geschehe und es dafür keine Norm gebe. Es seien für die Standortsuche Kriterien gebildet (Anlage 4 der Vorlage) und danach der optimale Standort ermittelt worden. Im weiteren Verfahren finde das Bundes-Immissionsschutzgesetz Anwendung.
Grundsätzlich erachte Herr Müller die Planungen als sinnvoll. Wie man bei der derzeitigen Haushaltslage die ca. 350.000 € Planungsmittel für die Planungs- und Genehmigungsphase realisieren wolle, bliebe aber fraglich, führt er weiter aus. Weiterhin fragt er nach, ob Rostock ebenfalls eine Anlage plane und Scandlines auf „Liquefied Natural Gas“ (LNG) umrüste. Herr Wiese erinnert an die Thematik „Landstrom“. Da sei die HL auch nicht in Vorleistung getreten. Eventuell könne die Tankanlage über den Betreiber refinanziert werden. Langfristig werde es aber keine alternative zum Einsatz von LNG geben. Man müsse für die Zukunft gerüstet sein und den Planungsprozess anstoßen. Andere Häfen hielten sich momentan mit Informationen über eine Bereitstellung von LNG zurück, um evtl. einen Standortvorteil zu nutzen. Scandlines wolle auf LNG umrüsten, es befinde sich aber noch kein Schiff im Bau.
Frau Mählenhoff erscheint gegen 16:30 Uhr zur Sitzung.
Laut der Vorlage lohne sich der Einsatz der „Scrubber-Technologie“ nicht, so Frau Metzner. Diese Aussage sei ihr zu pauschal und einseitig, führt sie weiter aus. Herr Wiese entgegnet, dass die „Scrubber-Technologie“ Modellversuche seien. Der Reeder müsse selbst entscheiden, ob sich eine Investition von ca. 5 Mio Euro für ihn lohne. Je älter das Schiff, umso weniger lohne sich der Einsatz dieser Technologie. Die Aussagen zu der Technologie habe man aber aus Fachzeitschriften und aus Gesprächen mit den Reedern und nicht selbst formuliert.
Herr Schubert fragt nach, weshalb die Befüllung der Anlage über die Landseite mittels Bahn-Kesselwagen nur optional aufgenommen worden sei. Außerdem sei die Böschung am geplanten Anleger 8/8a auf besondere Art und Weise angelegt worden und wahrscheinlich ökologisch wertvoll. Herr Wiese bestreitet nicht, dass die Böschung ökologisch wertvoll sein könnte. Durch eine Bestandaufnahme solle aber erstmal der Ist-Zustand festgestellt werden.
Der ebenfalls favorisierte Standort Lehmannkai stehe aufgrund der hafenstrategischen Planungen der Firma Lehmann KG nicht zur Verfügung. Bahn-Kesselwagen seien zurzeit nicht für den LNG-Transport zugelassen, wogegen es für LKW eine Zulassung gebe, führt er weiter aus.
Herr Martens hätte sich noch eine Lagekarte gewünscht, auf der der Standort des Terminals ersichtlich sei. Ansonsten bewerte er die Maßnahme als sehr positiv. Herr Wiese gibt zu, dass eine Lagekarte durchaus sinnvoll gewesen wäre. Der Terminal würde sich dann am letzten Anleger befinden, fügt er hinzu.
Es werde zu sehr ins Detail gegangen und dafür sei es noch zu früh, merkt Herr Zahn an. Man wisse in welche Richtung es gehen würde und könne nun über diese Vorlage abstimmen.
Herr Schubert fragt nach, ob bei einer Zustimmung dem Anleger 8 zugestimmt werde oder der Standort noch offen wäre. Herr Wiese merkt an, dass man sich im weiteren Verfahren bei Unzulänglichkeiten erneut Gedanken machen müsse. Bei einem Beschluss werde dem Beschlussvorschlag gefolgt und nicht der Begründung, erwidert Herr Möller.
Ob die Kosten schon für den nächsten Haushalt geplant seien, fragt Frau Menorca nach. Das Budget werde eingeplant und stehe dann mit Beschluss der Bürgerschaft für den neuen Haushalt zur Verfügung, antwortet Herr Wiese.
Herr Mauritz beantragt um 16:55 Uhr eine 10-Minütige Unterbrechung für eine Beratung innerhalb der Fraktionen, welche der Ausschuss einstimmig beschließt. Die Sitzung wird um 17:05 Uhr fortgesetzt.
Herr Mauritz merkt an, dass die Beantwortung der Frage von Herrn Müller über die Kostenübernahme durch evtl. Investoren schon sinnvoll sei.
Herr Schubert beantragt den Beschlussvorschlag um den folgenden Satz zu ergänzen:
„Im Falle einer LNG-Betankungsanlage am Standort Skandinavienkai sollen weitere Möglichkeiten an diesem Standort in Betracht gezogen werden, um einen Eingriff in die Böschung Dummersdorfer Ufer zu vermeiden.“
Herr Wiese merkt an, dass die Ergänzung so nicht umsetzbar sei. Bei dieser Fläche gebe es keine Ausweichmöglichkeiten. Frau Wind-Olßon und Herr Müller fügen hinzu, dass eine Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen vorliege. Außerdem seien Ausschlusskriterien festgelegt worden und in der Genehmigungsplanung werde darauf sicherlich Rücksicht genommen.
Herr Schubert lässt über die Ergänzung des Beschlussvorschlags abstimmen.
Der Ausschuss lehnt die Ergänzung des Beschlussvorschlags bei
3 - Jastimmen, 11 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.
Herr Schubert lässt über die Vorlage abstimmen.