Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Lötsch verweist auf die umverteilte Anfrageliste (offene Anfragen) und bittet darum, diese Liste zukünftig auch an die Bereichsleitungen umzuverteilen

Herr Lötsch verweist auf die umverteilte Anfrageliste (offene Anfragen) und bittet darum, diese Liste zukünftig auch an die Bereichsleitungen umzuverteilen.

 

 

5.1.1 Teilsperrung Rönnauer Weg (Herr Howe) (660) (TOP 5.2.3; 02.09.2013)

Herr Howe verweist auf seine bereits getätigte Anfrage zu o. g. Thematik und merkt an, dass die Straße noch immer zum Teil gesperrt sei und erkundigt sich wann endlich mit einer Beseitigung der Sperrung zu rechnen sei.

 

Antwort:

Herr Dr. Klotz verweist auf seine Antwort vom 17.06.2013 und teilt mit, dass es sich hierbei um eine gemeinsame von einem Erschließungsträger veranlasste Baumaßnahme handele und die Übergabe der Straße an die HL noch nicht erfolgt sei, weswegen die Sperrung seitens der Stadt nicht aufgehoben werden dürfe.

 

Ergänzende Anfrage:

Herr Lötsch bittet um eine Zeitabriss (Übersicht Fristen) ans Protokoll.

 

 Hierzu ergeht der erbetene, folgende Zeitabriss in schriftlicher Form:

Bei der Erschließung des Bebauungsplanes 32.58.00 Hoffmannskoppel in Travemünde handelt es sich sowohl um Maßnahmen des reinen Wegebaus, der Straßenbeleuchtung und der Grünanlagen als auch um Maßnahmen, die der Entsorgung der Bebauung dienen. Sämtliche Baumaßnahmen wurden vom Erschließungsträger mit Unterstützung von ihm beauftragter (im Projektverlauf gleich mehrfach wechselnder) Ingenieurbüros und durch Baufirmen in den Jahren 2010 bis 2012 durchgeführt.

 

Dabei fällt die Herstellung der Verkehrsanlagen, der Beleuchtung und der Grünanlagen in die fachliche Begleitung des Bereichs Stadtgrün und Verkehr, die der Erschließungsarbeiten zur Entwässerung in den Zuständigkeitsbereich der Entsorgungsbetriebe Lübeck.

 

Am 10.05.2011 wurden erste, in sich geschlossene funktionsfähige Teile der Leistungen sowohl des Straßenbaus, der Beleuchtung und der Grünflächen als auch der Entwässerung abgenommen und bekannte Mängel zu deren Beseitigung schriftlich festgehalten. Danach erfolgten weitere Bautätigkeiten, um die Erschließung abschließend fertig zu stellen.

 

Am 20.12.2012 wurde eine zweite Abnahme unter Beteiligung der oben aufgeführten Dienststellen durchgeführt und dann aktuelle Mängel festgehalten und deren Beseitigung terminiert. Auch wurde festgehalten, dass die Abnahme unter dem Vorbehalt eines Nachreichens der geforderten Nachweise und insbesondere der Dokumentationen für den Kanalbau stünde.

 

Es erfolgte der Wintereinbruch Anfang Januar 2013, die Tätigkeiten standen wochenlang still, eine Mängelbeseitigung war für die bauausführenden Firmen nicht möglich.

 

Mit Schreiben vom 06.02.2013 teilte das vom Erschließungsträger beauftragte Ingenieurbüro mit, dass die Hochbauarbeiten abgeschlossen seien und die Übergabe der Erschließungsanlagen an die Hansestadt Lübeck (sowohl Bereich Stadtgrün und Verkehr als auch Entsorgungsbetriebe Lübeck) beantragt werde. Beigefügt wurden sowohl Dokumentationsunterlagen der Verkehrsanlagen als auch der Entwässerung.

 

Bereits im eigenen Schreiben wird aber darauf aufmerksam gemacht, dass die für die Kanäle geforderten TV-Untersuchungen und mehrere Bestandspläne fehlen. Insbesondere die TV-Untersuchungen der Kanäle sollten alsbald bei „offener Witterung“ erfolgen und die Ergebnisse darüber nachgereicht werden.

 

Für den Bereich Stadtgrün und Verkehr konnten durch Mitzeichnung sämtlich beteiligter Dienststellen – mit Datum 11.03.2013 – alle Bedenken gegen eine Übernahme ausgeschlossen werden. Daraufhin bereitete das zuständige Sachgebiet ein Schreiben (an das zuletzt tätig gewordene Ingenieurbüro) mit Datum 13.03.2013 vor, dem eine zweifache Übergabevereinbarung zur Gegenzeichnung durch den Investor beigefügt worden wäre.

 

Allerdings konnte diese Übergabevereinbarung bis jetzt nicht versendet werden, da für die Freigabe durch die Entsorgungsbetriebe bislang immer noch die TV-Untersuchungen, deren Auswertungen und auch Bestandspläne für die Dokumentation gegenüber den Entsorgungsbetrieben fehlten.

 

Gemeinsames Verwaltungshandeln zwischen den Dienststellen der Kernverwaltung und den Entsorgungsbetrieben war und ist, vor einer formalen Übergabe gegenseitig auf die Freigabe des jeweilig anderen zu warten. Hintergrund hierfür ist, dass – mit Inbetriebnahme durch die Kernverwaltung oder die Entsorgungsbetriebe – ohne eine Übergabe, die Verkehrssicherungspflicht gleichwohl bzw. faktisch übergeht und die Beweislast für etwaige Schäden oder bei Unfällen sich vom Dritten auf die Verwaltung umkehrt. Dieses rechtliche Risiko soll für alle Verwaltungsbeteiligten ausgeschlossen werden.

 

Andererseits könnte der Erschließungsträger seine Sperrung des Verbindungsstückes selbst sofort aufheben, würde aber die Verkehrssicherungspflicht alleine tragen. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit und nach Einschätzung der Verwaltung sollte ein Erschließungsträger aber eigentlich ein gesteigertes eigenes Interesse daran haben, die fehlenden Unterlagen vorzulegen und die Übernahme durch die Hansestadt Lübeck zu erwirken, da er die Vertragserfüllungsbürgschaft erst nach erfolgter Übernahme zurück erhält.

 

Aus diesen Gründen und insbesondere auch vor dem Hintergrund der mehrmaligen Nachfragen der Öffentlichkeit und im Bauausschuss wurde vom Bereich Stadtgrün und Verkehr in der vergangenen Zeit mehrmals pro Monat bei den Entsorgungsbetrieben nach dem aktuellen Stand der Erledigung durch den Investor bzw. durch dessen Ingenieurbüro nachgefragt.

 

Nach der Anfrage des Bauausschusses am 17.06.2013 wurde dem Bausenator vom Bereich Stadtgrün und Verkehr am 26.06.2013 eine Antwort zugeleitet, diese aber von dort verworfen und dem Bauausschuss nicht entgegengebracht, da ein unveränderter Sachstand und damit ein ungelöster Sachverhalt bestand.

 

Auf die aktuelle Nachfrage am 02.09.2013 wurde durch die Bereichsleitung am 11.09.2013 noch einmal bei den Entsorgungsbetrieben nachgefragt und am selben Tag von dort per mail nunmehr folgendes mitgeteilt: „Hallo Herr Dr. Klotz, wie mir Frau Krause sagte, haben Sie sich nach dem Stand der Übergabe für den B-Plan Hoffmannskoppel erkundigt. Dieser ist immer noch so, wie in der unten stehenden Mail an Herrn Möller beschrieben. Ich habe bei Frau Jüppner vom Ing-Büro B-H-G, die für den Erschließungsträger tätig ist, nach dem Stand gefragt. Sie sagte mir, dass die TV-Befahrung letzte Woche durchgeführt wurde, ihr jetzt zur Auswertung vorliegt und danach an uns übergeben werde. Bestandplan und Hausanschlusskarten wollte sie zusammenstellen und ebenfalls übergeben. Sobald uns die Unterlagen vorliegen, wir diese geprüft und für mängelfrei befunden haben, können wir die Übergabe erklären.

 

Hinzuweisen ist darauf, dass Anfragen der Öffentlichkeit (vor Ort) an den Bausenator, an den Bereich Stadtgrün und Verkehr und seitens des Bürgermeisters ab September 2012, im Dezember 2012, mehrfach zwischen dem 21. und 25.01.2013, im Februar 2013 und Mitte März 2013 gestellt und – teilweise gleich mehrfach und – sämtlich beantwortet wurden.

 

Für den Bereich Stadtgrün und Verkehr wird diese gleichfalls unbefriedigende Situation nunmehr innerhalb der nächsten Wochen ihren Abschluss finden. Parallel zur Gegenzeichnung der Übergabevereinbarung durch den Investor wird veranlasst, die Straßensperrung durch ihn aufzuheben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2 Neugestaltung Kantstraße (Frau Kaske) (660) (TOP 5.2.5; 02.09.2013)

Frau Kaske fragt nach, wann mit einer Neugestaltung der Kantstraße zu rechnen sei.

 

Vorläufige Antwort:

Herr Senator Boden verweist auf die erforderliche Mittelbereitstellung im Zuge der Haushaltsberatung und sagt auf Bitten von Herrn Lötsch zu, zur nächsten Sitzung einen zeitlichen Ausblick zu geben.

 

Antwort:

Gemäß Bebauungsplan 07.05.02 (Rechtskraft vom 05.12.1991) dient die Kantstraße der verkehrlichen Erschließung des beidseitigen Gewerbegebietes mit umfangreichen Einzelhandelsflächen. Bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigte die Verwaltung den bedarfsgerechten Ausbau der Kantstraße zwischen Maybachstraße und Goebenstraße. Daher berücksichtigt der o.a. Bebauungsplan bereits eine optimierte Querschnittsaufteilung.

 

Gleichwohl konnten über nahezu zwei Dekaden hinweg niemals die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, die einen derartigen Ausbau nebst grundhafter Straßenerneuerung ermöglicht hätten. Betrachtet man allein die vergangenen fünf Jahre ist festzustellen, dass im Jahr 2008 für den Haushalt 2009 einmalig 100.000 Euro an Planungsmitteln beschlossen wurden. Diese wurden etwa zur Hälfte auch verausgabt (insbesondere für Planungen rund um die Ertüchtigung der Lichtsignaltechnik aber auch für die Erarbeitung eines Vorentwurfes zum Straßenumbau), der Rest in das Jahr 2010 übertragen und später zur Einsparung verwendet.

 

Unter der Bezeichnung „Verkehrskonzept „Marli“/ Umbau Kantstraße“ wurde im Jahr 2009 eine generelle Verkehrsuntersuchung des gesamten Umfeldes diskutiert, um einen Umbau der Kantstraße – bei einem möglicher weise anders gearteten Verkehrskonzept im Umfeld – günstiger, aber dennoch vornehmen zu können. Die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 1,0 Mio. Euro wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung auf 800.000 Euro reduziert, was der damaligen Kostenschätzung für den reinen Umbau der Kantstraße entsprach.

 

Dennoch konnten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im Jahr 2011 zunächst für das Jahr 2012, dann aber in das Jahr 2015 geschobene Haushaltsmittel erneut in Höhe von 1,0 Mio. Euro eingebracht werden. Allerdings wurden diese Mittel (bei der Haushaltsplanaufstellung im Jahr 2012) verwaltungsseitig gänzlich gestrichen.

 

Im Zuge der trotzdem mit konsumtiven Haushaltsmitteln weiter erarbeiteten Vorentwurfsplanung konnte am 30.11.2012 ein Stand erreicht werden, der eine sog. HU-Bau (Haushaltsunterlage Bau) darstellt. Diese liegt seitdem im Bereich Stadtgrün und Verkehr vor und beinhaltet eine aktuelle Kostenschätzung für den Umbau in Höhe von 670.000 Euro (einschließlich MwSt.). Obwohl darin bereits Grunderwerb als auch Straßenbeleuchtung, Begrünung und Straßenausstattung enthalten sind, muss hier von reinen Baukosten gesprochen werden. Weitere Planungs- und auch Bauleitungskosten werden die Maßnahme um rd. 20% verteuern, so dass nach wie vor von mindestens 800.000 Euro für die Gesamtmaßnahme ausgegangen werden muss.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatung ist zu entscheiden, ob die Maßnahme in den Jahren 2014/15 umgesetzt werden soll.

 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.