Auszug - Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße / Roddenkoppel Hier: Einsiedelstraße 6, Neubau einer Waggonwerkstatt (Erweiterung), Nutzung der Hallen- und Offenflächen für den Reparaturbetrieb, Erweiterung der Betriebszeit auf einen Dreischichtbetrieb, Umsetzung und Erweiterung einer Containeranlage mit Sozial- und Büroräumen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mo, 02.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2013/00765 Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße / Roddenkoppel
Hier: Einsiedelstraße 6, Neubau einer Waggonwerkstatt (Erweiterung), Nutzung der Hallen- und Offenflächen für den Reparaturbetrieb, Erweiterung der Betriebszeit auf einen Dreischichtbetrieb, Umsetzung und Erweiterung einer Containeranlage mit Sozial- und Büroräumen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Für die beantragte Erweiterung der Waggonwerkstatt (2. Bauabschnitt), die Nutzung der Hallen- und Offenflächen für Reparaturtätigkeiten im Dreischichtbetrieb und die beantragte Umsetzung und Erweiterung der Containeranlage für Büro- und Sozialräume, beides Vorhaben auf dem südlichen Teil des Grundstücks Einsiedelstraße 6, (Bauantrag Reg.-Nr.: 2362/2011, eingegangen am 21.11.2011) wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße/Roddenkoppel beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abgesetzt.