5.1.1 Machbarkeitsstudie Travepromenade (Herr Howe) (610) (TOP 5.2.4; 19.08.2013)
Herr Howe fragt nach, ob man die Machbarkeitsstudie zur Travepromenade (Priwallseite) inzwischen einsehen könne.
Vorläufige Antwort:
Herr Senator Boden sagt eine Klärung zu, verweist aber darauf, dass die Machbarkeitsstudie im Juni noch als schwebendes Verfahren angesehen worden ist und deshalb damals nicht umverteilt wurde.
Antwort:
Der städtebauliche Wettbewerb für das Projekt "Priwall Waterfront" wird am 06.09.2013 in der Preisgerichtssitzung entschieden. Im Zusammenhang mit den Ergebnissen dieses Wettbewerbes ist eine Ausstellung der Arbeiten vorgesehen, die Machbarkeitsstudie soll dann mit ausgestellt werden. Zeitpunkt: Voraussichtlich in der Woche vom 09. bis 13. September 2013.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.2 Flüsterasphalt am Koberg (660) (Herr Freitag) (TOP 5.2.1; 19.08.2013)
Herr Freitag erkundigt sich nach der Verlegung eines Flüsterasphalts am Standort Koberg (Breite Straße). Herr Freitag fragt weitergehend nach, ob, wenn die Maßnahme noch 2-3 Jahre dauert, indessen ein kleiner Streifen als Fahrradweg asphaltiert werden könne.
Antwort:
Herr Dr. Klotz teilt mit, dass eine Verlegung des Flüsterasphalts nicht vor dem Hansetag erfolgen könne. Die Planung dieser Maßnahme sei jedoch zwischenzeitlich begonnen. Eine Umsetzung wäre im Sommer 2014 (nach dem Hansetag) oder vor dem Sommer im Jahre 2015 möglich. Der Bauausschuss werde rechtzeitig im Frühjahr 2014 informiert, auch über den Umfang der Maßnahme und über die mögliche Verkehrseinschränkung während der Bauzeit. Er sagt weiterhin die Prüfung der Einrichtung eines provisorischen Fahrradweges zu.
Ergänzende, schriftliche Antwort:
Nach intensiver Prüfung und Beratung im zuständigen Sachgebiet, 5.660.5-3/ Straßenunterhaltung Bezirk West, kann zu der offenen Teilanfrage für einen „kleinen Streifen als Fahrradweg“, folgende fachliche Stellungnahme gegeben werden:
Der Einbau einer Asphaltdecke auf vorhandenen Großpflastersteinen im Randbereich einer Fahrbahn ist bautechnisch und auch aus Sicherheitsgründen sehr bedenklich. Die Großpflasterfläche am Koberg ist sehr uneben, bedingt durch Setzungserscheinungen der unteren Tragschichten und der eigenen Oberfläche eines Großpflastersteines.
Für den Einbau einer Asphaltdecke sind in diesem Fall mindestens 4-5 cm Dicke erforderlich.
Das führt aber auch zu einem Absatz in der Fahrbahn von mindestens 4-5 cm. Für Radfahrer stellt dieser Absatz dann einen gefährlichen Zustand dar, da in beiden Richtungen reger Fahrverkehr besteht.
Gefährlich wäre dieser Absatz auch für querende Fußgänger. Oft stoppen im Fahrbahnrandbereich Reisebusse zum Ein- und Aussteigen von Touristen. Fußgänger rechnen nicht mit einem Absatz von mehreren Zentimetern in der Fahrbahn bei einer Restbreite von etwa 1,50 m bis zur Bordsteinkante.
Hinzu kommt, dass nicht einmal eine mittelfristige Stabilität des Fahrradstreifens aus Asphalt gegeben ist, da keine Einspannung der Fläche entsteht. Der Randbereich der Asphaltfläche würde vermutlich in kurzer Zeit durch die Belastung des Überfahrens mit Lkw und Bussen zerbröseln.
Zuletzt müssen Bedenken hinsichtlich des Überfahrens dieser Asphaltfläche durch den Schwerverkehr angemeldet werden, da durch das Einrichten eines etwa 1,50 m breiten „Radfahrstreifens“ bei einem Begegnungsabstand von 2x25 cm gem. Richtlinie ca. 1 m an Fahrbahnbreite auf der Verkehrsfläche (Fahrbahn) des Kobergs fehlt.
Insgesamt würde der Straßenbaulastträger für eine derartige Baumaßnahme die Verkehrssicherungspflicht nicht übernehmen.